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Hanau, 05. April 2019
Vorbereitungen für die Europa-Wahl laufen
Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnt am 15. April

Am Sonntag, 26. Mai 2019 findet in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Spätestens bis zum 5. Mai erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtung. Eine solche Wahlbenachrichtigung erhalten auch Wahlberechtigte aus der Europäischen Union, die die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragt haben. Wie zwischenzeitlich üblich, wird die Wahlbenachrichtigung vom Landeswahlleiter als Brief im DIN A-4-Format versandt. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Amtliche Wahlsache“ aufgedruckt.

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht bis zum Stichtag am 5. Mai erhalten hat, aber an der Europawahl teilnehmen möchte, sollte sich bis spätestens Freitag, 10. Mai, 15 Uhr, mit dem städtischen Wahlbüro in Verbindung setzen.

Wie üblich haben die Wahlberechtigten bereits vor dem sonntäglichen Urnengang am 26. Mai die Möglichkeit, ihre Stimmen abzugeben. Voraussetzung für die Teilnahme an der Briefwahl ist ein Wahlschein. Der Wahlschein ist allerdings nicht nur für die Teilnahme an der Briefwahl Voraussetzung, er berechtigt alternativ auch, in jedem anderen Wahllokal des Main-Kinzig-Kreises zu wählen.

Der Beginn der Briefwahl in Deutschland ist - wie bei nationalen Wahlen auch - sechs Wochen vor dem Wahltag. Das bedeutet, die Ausgabe der Briefwahlunterlagen durch das städtische Wahlbüro ist vom 15. April an möglich. Anträge können aber schon vorher gestellt werden. Die Übersendung erfolgt dann per Post. Die Antragsfrist endet am Freitag, 24. Mai, 18 Uhr.

Der Antrag auf Teilnahme an der Briefwahl kann schriftlich gestellt werden, beispielsweise mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandenen Vordruck, mündlich durch Vorsprache im Wahlbüro oder Stadtteilbüro, oder elektronisch per Email. Auch besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Hanau mit dem dort hinterlegten Formular über eine sichere Verbindung zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht zulässig.

Persönlich können die Briefwahlunterlagen zu den Öffnungszeiten des Stadtladens im Rathaus ab Montag, 15. April, beantragt und abgeholt werden. Die Öffnungszeiten des Stadtladens sind wie folgt: Montag von 8:30 bis 16:30 Uhr, Dienstag von 8:30 bis 18 Uhr, Mittwoch von 7 bis 18 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:30 bis 15 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr. Letzter Tag für die Beantragung ist der 24. Mai 2019.

Daneben können Wahlscheine auch in den Stadtteilläden Mittelbuchen, Klein-Auheim, Steinheim und Großauheim zu den dortigen Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt werden.

Für alle Fragen rund um das Thema Wahlen ist das Team vom Wahlbüro unter der Rufnummer 06181-295 275 erreichbar.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929

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