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Unna, den 09. April 2019

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Unna Nr. 149 „Nördlich des Sportplatzes Königsborn“
Kreisstadt Unna.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung der Kreisstadt Unna hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

„Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 149 "Nördlich des Sportplatzes Königsborn" ist mit der dazugehörenden Begründung und den umweltrelevanten Fachgutachten gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (2) BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu beteiligen.“

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB aufgestellt wird, wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB abgesehen;
§ 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 149 „Nördlich des Sportplatzes Königsborn“ inkl. Begründung sowie die umweltrelevanten Fachgutachten liegen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 10.04.2019 bis einschließlich 10.05.2019 bei dem Bereich 3-61, Bauleitplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1
(Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Folgende umweltbezogenen Informationen in Form von Fachgutachten können während der Offenlegung eingesehen werden:

Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung Unna Nr. 149 „Nördlich des Sportplatzes Königsborn“, Uppenkamp und Partner, Stand Februar 2019“

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP Stufe II) zum Bebauungsplan UN 149 „Nördlich des Sportplatzes Königsborn“, Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Wolf Lederer, Stand: Dezember 2018.

Naturschutzfachliche Stellungnahme, Bewertung des Gehölzbestands, Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Wolf Lederer, Stand: März 2019

Die o.g. Unterlagen können auch im Internet eingesehen werden. Unter der Internetadresse http://www.unna.de ist unter der Rubrik „Bauen, Wohnen, Wirtschaft“, Unterpunkt „Bebauungspläne“ eine Liste der Bebauungspläne im laufenden Verfahren zu finden. Hier sind die Planunterlagen als Down-
load abrufbar.

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf inkl. der Begründung können während der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bereich 3-61, Bauleitplanung vorgebracht werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeiter des Bereiches Bauleitplanung zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 

 



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