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Münster, 17.04.2019

Ausritte nur mit gültiger Plakette
Stadt setzt Reitwege instand / Informationen zum Reitwegenetz und Antrag für Reitkennzeichen stehen im Stadtportal zur Verfügung

Münster (SMS) Viele Reiterinnen und Reiter nutzen die Osterferien für ausgiebige Ritte in der freien Landschaft und in den Wäldern. Damit der Start in die neue Reitsaison ungetrübt bleibt, weist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit darauf hin, dass nach dem Landesnaturschutzgesetz das Reiten sowohl auf privaten als auch öffentlichen Straßen und Wegen in der freien Landschaft und im Wald nur mit einem gültigen Reitkennzeichen erlaubt ist. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Freizeitreiter, Reitervereine und Reiterhöfe. Wer ohne gültiges Kennzeichen unterwegs ist, riskiert nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes ein Bußgeld. 

Das Kennzeichen besteht aus einer gelben Tafel mit der Aufschrift "MS", einer Nummer sowie einem Aufkleber für das Jahr 2019. Mit den Einnahmen setzt die Stadt bestehende Reitwege instand und legt neue Reitwege an. Im vergangenen Jahr wurde das Reitwegenetz in Kinderhaus, Handorf, bei Haus Kump und in der Hohen Ward saniert. Darüber hinaus wurde im Bereich des Reitweges Holtrodebusch ein weiterer Teilabschnitt neu ausgebaut. Die Ausbau- und Sanierungsabschnitte umfassten insgesamt eine Länge von acht Kilometern. In diesem Jahr sollen weitere Reitwegeabschnitte saniert bzw. ausgeschildert werden. 

Reitkennzeichen und Jahresplaketten gibt es beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Albersloher Weg 33, Zimmer D 509 (Sprechzeiten montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 15 bis 18 Uhr). Das Kennzeichen kostet 39,50 Euro, die Verlängerung durch die Jahresplakette 30,50 Euro. Reiterhöfe bezahlen 89,50 Euro für das Kennzeichen und 80,50 Euro für den Jahresaufkleber. Im Stadtportal steht der entsprechende Antrag unter www.stadt-muenster.de/umwelt/natur-und-landschaft/reiten zur Verfügung. Dort finden Interessierte auch umfassende Informationen zum Reiten in Münster und eine Reitwegekarte. 

Im Zusammenhang mit den Ausritten weist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit darauf hin, dass die in der freien Landschaft von Landwirten angelegten Blühstreifen und Blühflächen eine hohe ökologische Bedeutung für eine Vielzahl von zum Teil bedrohten Tierarten haben und daher von Reitern nicht genutzt werden dürfen. 



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