Kommt ein Darlehen oder ein Zuschuss für mich und mein Bauvorhaben infrage? Diese und andere Fragen, bei denen Voraussetzungen für Fördermittel abzuklären sind, beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnraumförderung des Hochsauerlandkreises unter der Rufnummer 02961/94-3243 oder 02961/94-3292, E-mail: wohnungsbaufoerderung@hochsauerlandkreis.de . Darüber hinaus sind weiterführende Informationen und Antragsformulare im Internet auf der Website der NRW.Bank unter www.nrwbank.de /Wohnraumportal zu finden.
In diesem Jahr legt das Land Nordrhein-Westfalen ein sehr umfangreiches Wohnbauförderprogramm auf. Gefördert werden der Neubau von Mietwohnungen, bauliche Maßnahmen im Bestand und die Schaffung von besonderen Wohnformen. Dazu zählen beispielsweise Gruppenwohnungen für Studierende, Ältere oder Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf. Auch der Neubau von selbst genutztem Wohneigentum, der Erwerb von bestehenden Eigentumsobjekten sowie bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit und energetischer Gebäudesanierung.
Ein Beispiel für eine erfolgreiche Wohnungsbauförderung ist das Projekt der „Quartiersentwicklung Am Müggenberg“ in Neheim, für das im 1. Bauabschnitt Fördermittel in Höhe von rd. 2,8 Millionen Euro bewilligt werden konnten. In diesem Jahr geht der 2. Bauabschnitt in Planung. Weitere Beispiele sind die in 2017 und 2018 mit etwa 5,5 Millionen Euro geförderten vier Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Brilon, Marsberg, Schmallenberg und Winterberg. Im Bereich der Eigenheimförderung konnten in 2018 insgesamt 20 Förderanträge positiv beschieden werden. Hier ist die Einhaltung der jeweiligen Einkommensgrenze in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße Voraussetzung für eine Förderung.
Familienbonus, Bindungsdauer, Tilgungsnachlässe und -aussetzung
Je nach Einstufung der Gemeinde in die sogenannte Kostenkategorie zum Ausgleich des unterschiedlichen Preisniveaus beträgt die Grundförderung im Hochsauerlandkreis 60.000 bzw. 70.000 Euro. Hinzu kommt ein Familienbonus von 15.000 Euro pro Kind. Für Schwerbehinderte können weitere Darlehen gewährt werden. Interessant werden diese Förderungen durch extrem zinsgünstige Darlehen mit langfristiger Bindungsdauer und Tilgungsnachlässen. Beim Mietwohnungsbau besteht die Möglichkeit einer Tilgungsaussetzung für die ersten fünf Jahre. Demgegenüber entstehen längerfristige Mietpreis- und Belegungsbindungen für die geförderten Objekte. Die Bewilligungsmiete wurde für 2019 für die Neuschaffung von Mietwohnraum für die Kommunen Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Schmallenberg und Winterberg auf 5 Euro pro Quadratmeter, für die Kommunen Arnsberg, Brilon, Meschede, Olsberg und Sundern auf 5,35 pro Quadratmeter angehoben.