Entwurfs des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Herten

24.04.2019 | Herten

Öffentliche Auslegung bis zum 29. Mai 2019

Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Herten liegt vom 29. April bis 29. Mai 2019 aus und gibt für die Dauer eines Monats die Möglichkeit zur Stellungnahme. Im Anschluss wird das Einzelhandelskonzept dem Rat als städtebauliches Entwicklungskonzept zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Stadt Herten hat im Herbst 2018 das Büro Stadt+Handel mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Einzelhandelskonzepte bilden das zentrale kommunale Instrument, um Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zu begründen. In der Bauleitplanung sind sie als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ zu berücksichtigen. Auch die Regionalplanung soll die kommunalen Einzelhandelskonzepte bei ihrer Anpassungsentscheidung mit einbeziehen. Darüber hinaus können Inhalte eines Einzelhandelskonzeptes bei der Entscheidung über Bauvorhaben von Bedeutung sein. Erst ein umfassendes und aktuelles gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept ermöglicht es der Kommune einen städtebaulich begründeten Einfluss auf die Entwicklung des Einzelhandels zu nehmen.

Aufgabe eines Einzelhandelskonzeptes ist es, eine optimale Nutzungsverteilung in der Stadt zu gewährleisten. Es soll Investitions- und Planungssicherheit herstellen. Bei der Aufstellung des vorliegenden Entwurfs wurde eine Vollerhebung des Bestandes durchgeführt. Zentrale Aussagen sind die Festlegung und Entwicklungsempfehlungen für die Zentralen Versorgungsbereiche und ihre Untergliederung. Es werden zentren- und nichtzentrenrelevante Sortimente definiert und Steuerungsleitsätze für den Hertener Einzelhandel aufgestellt. In der Ratssitzung der Stadt Herten am 10. April 2019 wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Einzelhandelskonzeptes für die Dauer eines Monats beschlossen.

Die Auslegung findet bis zum 29. Mai 2019 im Rathaus der Stadt Herten (Bereich Stadtentwicklung, Raum 352, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten), hingegen der im Amtsblatt veröffentlichten Zeiten, zu folgenden Öffnungszeiten statt:

Montag: 8 - 16 Uhr
Dienstag: 8 - 12.30 Uhr
Mittwoch: 8 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 17.30 Uhr
Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Des Weiteren wird der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes auf der Internetseite der Stadt Herten https://www.herten.de/kultur-und-freizeit/einkaufen-in-herten.html veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können per E-Mail oder schriftlich an die folgende Adresse gesandt werden:

Stadt Herten
Bereichsleitung Stadtentwicklung
Irja Hönekopp
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
i.hoenekopp@herten.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept unberücksichtigt bleiben. Im Anschluss an die Offenlage werden die Stellungnahmen abgewogen und es ist vorgesehen das Einzelhandelskonzept im Anschluss dem Rat der Stadt Herten zur Beschlussfassung als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB vorzulegen. Mit dem Beschluss durch den Rat der Stadt Herten entfaltet das Gutachten dann seine oben genannte rechtliche Wirkung.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: c.ploetz@herten.de



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