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Hanau, 03. Mai 2019
„Kreisfrei könnten uns 1,5 Millionen Euro zustehen“
PWC bestätigt Plausibilität der Hanauer Berechnungen zur Hessenkasse

„Auf der Basis der vom Main-Kinzig-Kreis selbst veröffentlichten Zahlen zum Haushaltsjahr 2018 ergibt sich nach unserer Berechnung aktuell eine Kompensationszahlung in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro, die uns unter Berücksichtigung der Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Hessenkasse im Falle der Auskreisung zusteht.“ Zu diesem Ergebnis ist die Stadt Hanau nach den Worten von Oberbürgermeister Claus Kaminsky gekommen, nachdem man eigene Berechnungen darüber angestellt hat, wie die bestehenden Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Hessenkasse im Falle einer Auskreisung zu bewerten und vor dem Hintergrund der bisherigen Aufgabenverteilung zwischen Kommune und Kreis zu gewichten sind. „Die hinterlegten Formeln und Gewichtungen wurden auf der Grundlage der vom MKK veröffentlichten Zahlen bereits von PwC Legal AG auf ihre Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit bestätigt, so dass auf dieser Grundlage weitere Gespräche konkretisiert werden können.“

Das jüngste Gespräch mit der Kreisspitze, das für den 2. Mai angesetzt war, haben der OB sowie Bürgermeister Axel Weiss-Thiel und Stadtrat Thomas Morlock genutzt, um dieses Zahlenwerk zu überreichen und zu erläutern. Denn erst Ende März hatte Landrat Thorsten Stolz öffentlich gefordert, dass die Stadt Hanau 12 Millionen Euro an den Kreis zu zahlen habe, um den vermeintlich auf ihre Bürgerschaft entfallenden Anteil an den Rückzahlungsverpflichtungen des Kreises für die Hessenkasse auszugleichen.

In einem persönlichen Schreiben an den Landrat hatte Hanaus OB darauf geantwortet, dass die Stadt in dieser und ähnlichen finanziellen Fragen eine klare Haltung habe. Er zitierte aus dem Konzept der Stadt Hanau zur angestrebten Kreisfreiheit: „Die Stadt Hanau steht in diesem Zusammenhang grundsätzlich zu ihrer Verantwortung, finanzielle Verpflichtungen, die sich aus der nunmehr seit 45 Jahren bestehenden Zugehörigkeit zum Main-Kinzig-Kreis für die Stadt Hanau ergeben, zu übernehmen. Dabei sind allerdings etwaige wechselseitige Ansprüche und Verbindlichkeiten umfassend zu betrachten.“ Immerhin sei im Hessenkasse-Gesetz keine Regelung für einen solchen Fall getroffen worden, weshalb es einer Verständigung bedürfe, um eine unverhältnismäßige Belastung der im Kreis verbleibenden Städte und Gemeinden, aber auch der Stadt Hanau zu vermeiden.

Gleichzeitig hatte Kaminsky „eine seriöse und plausible Ableitung“ dieser Summe erfragt und erste Hinweise gegeben, was aus Sicht der Stadt bei dieser Berechnung berücksichtigt werden müsste. So decke die Stadt Hanau bereits heute in beachtlicher Weise Aufgaben einer kreisfreien Stadt bzw. eines Landkreises ab, beispielhaft sei die Schulträgerschaft genannt. Genau diese Aufgaben seien bekanntermaßen defizitär gewesen und hätten damit letztlich auch zum Aufbau der Hanauer Kassenkredite geführt. „Somit sind sie auch Bestandteil der von der Stadt Hanau zu entrichtenden Beiträge zur Hessenkasse.“

Die schriftliche Antwort des Landrats dokumentierte jedoch unmissverständlich, dass der Main-Kinzig-Kreis bei der Berechnung seiner 12-Millionen-Forderung allein von der zum Stichtag festgelegten Hanauer Einwohnerzahl ausgegangen ist. Für den Kreis ergibt sich daraus, dass die Stadt Hanau die vom Kreis übernommene Rückzahlungsverpflichtung von 25 Euro pro Kopf und Jahr zu tragen hat. Bestehende Ansprüche der Stadt oder gegenzurechnende Aufwendungen sind in dieser Forderung des Kreises nicht berücksichtigt.

„Natürlich ist unsere Berechnung zunächst als exemplarisch zu betrachten, da sie von den Zahlen des Jahres 2018 und damit vom dem hier ausgewiesenen Überschuss des Kreises in Höhe von rund 54 Millionen Euro ausgeht. Keiner weiß, wie sich die Haushaltslage in den nächsten Jahren entwickeln wird,“ erläutert Hanaus Oberbürgermeister, dass die errechnete Kompensationszahlung noch keine konkrete Forderung darstellt.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929

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