39 Open-Air-Veranstaltungen 2019 in Magdeburg
Sogenannte seltene Störereignisse für dieses Jahr ausgewählt
Mit Beginn der Freiluftsaison hat die Landeshauptstadt Magdeburg 39 Open-Air-Veranstaltungen als sogenannte seltene Störereignisse bewertet. Diese Veranstaltungen dürfen nachts einen zulässigen Lärmpegel von 55 dB(A) haben. In der Stadt wurden 13 Bereiche (sog. Einwirkungsgebiete) festgelegt, in denen die Störereignisse stattfinden können, darunter sind der Alte Markt, der Stadtpark Rotehorn und der Elbauenpark/ Herrenkrug.
Unter den ausgewählten Veranstaltungen befinden sich neben eintägigen Terminen wie der Zoonacht, dem Jazz-Festival im Herrenkrug und dem Frühlingsfest der GWG „Reform“ auch mehrtägige Termine, darunter das Europafest, das Kaiser-Otto-Fest, die „Mückenwiesn“, die „Lümmelgaudi“ und das Spectaculum.
Nach Ablauf der Meldefrist wurden für die jeweiligen Einwirkungsgebiete die sog. seltenen Veranstaltungen/ Störereignisse festgelegt (siehe Anlage). Dabei stellte das Ordnungsamt fest, dass die Anzahl der Anmeldungen zahlenmäßig gegenüber den Vorjahren gesunken ist (2010: 32 Anmeldungen, 2011: 34 Anmeldungen, 2012: 37 Anmeldungen, 2013: 26 Anmeldungen, 2014: 44 Anmeldungen, 2015: 43 Anmeldungen; 2016: 46 Anmeldungen; 2017: 56 Anmeldungen; 2018: 41 Anmeldungen; 2019: 39 Anmeldungen). Davon sind sechs Veranstaltungen über 1.00 Uhr hinaus geplant.
Die erlaubten zehn seltenen Störereignisse werden in keinem Einwirkungsgebiet vollständig ausgeschöpft. Deshalb können auch in diesem Jahr für alle mehrtägigen Veranstaltungen an den aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen Freitag, Samstag bzw. Sonntag (u.a. Europafest, Spectaculum Magdeburgense, Mückenwiesn) jeweils die 55 dB(A) in Anspruch genommen werden.
Für das Campusfest (Eröffnung der Studierendentage) und das Dozentenzapfen wurde wie bereits in den vergangenen Jahren ausnahmsweise von den Vorgaben des Konzepts abgewichen, d.h. die Veranstaltungen finden an einem Mittwoch bzw. Donnerstag statt. Für diese Ausnahme sind jedoch nachvollziehbare Gründe vorhanden. Zum einen sind viele Studierende am Wochenende nicht in Magdeburg, zum anderen gehören beide Veranstaltungen traditionell als fester Bestandteil zu den Magdeburger Studierendentagen und sind somit auch zeitlich nicht verschiebbar.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der vergangenen Jahre (seltene Veranstaltungen/ Störereignisse – Verschiebung der Nachtruhe um maximal zwei Stunden bzw. 55 dB(A) nur am Wochenende sowie im 14-tägigen Rhythmus) sowie der Gefahrenabwehrverordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten vom 16.12.2014 können Ausnahmen zugelassen werden. Die Zuordnung erwies sich als unproblematisch.
Anhand der Erfahrungen werden einige Veranstaltungen auch nachträglich noch angemeldet. Probleme bei der Einordnung in den jetzt festgelegten Open-Air-Veranstaltungsplan sind nicht zu erwarten. Mittlerweile existiert ein fester Stamm von Veranstaltern, denen die Regelungen im Umgang mit Open-Air-Veranstaltungen bekannt sind und welche ihre Veranstaltungen wiederkehrend durchführen. Ein Wechsel von Veranstaltern ist selten.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Übersicht der Open-Air-Veranstaltungen 2019
|