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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 15.05.2019
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Europawahl am 26. Mai 2019 - Wichtige Hinweise für Briefwähler und Wahl im Wahllokal Der Wahltermin für die Europawahl rückt näher. Im Wahlamt der Stadt Iserlohn laufen die Vorbereitungen für den Wahlsonntag am 26. Mai auf Hochtouren. Bis jetzt hat die Stadt Iserlohn rund 10 000 Briefwahlunterlagen verschickt bzw. direkt vor Ort im Briefwahlbüro ausgehändigt. Zum Vergleich: Bei der Europawahl, die 2014 gleichzeitig mit der Kommunalwahl stattgefunden hat, waren es 8 500 und bei der Europawahl 2009 haben 6 500 Iserlohnerinnen und Iserlohner ihre Stimme per Briefwahl abgegeben. Bereits am Mittwoch, 22. Mai, um 14 Uhr endet die Frist für alle diejenigen, die ihre Briefwahlunterlagen online über die Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de anfordern möchten. Bei der Stimmenauszählung am Wahlsonntag, 26. Mai, werden nur die Briefwahlstimmen berücksichtigt, die bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sind. Briefwähler sollten daher auch hier den Postweg bedenken und den roten Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden. Es findet keine Sonntagszustellung statt. Die Rücksendung mit der Post ist kostenlos. Am Wahlsonntag, 26. Mai, können Wahlbriefe auch noch bis 18 Uhr in einen der Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn eingeworfen werden, und zwar am Rathaus I (Haupteingang Schillerplatz 7 oder Eingang Lange Straße), am Rathaus II (Haupteingang Werner-Jacobi-Platz 12 oder Eingang Nordstraße), beim Bürgerservice Letmathe (Von-der-Kuhlen-Straße 14) sowie beim Bürgerservice Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20 a). In Wahllokalen nur persönliche Stimmabgabe möglich Wer keine Briefwahl beantragt hat und seine Stimme am Wahlsonntag im Wahllokal abgeben möchte, sollte nach Möglichkeit die zugesandte Wahlbenachrichtigung mitbringen. Dies erleichtert dem Wahlvorstand die Durchführung des Wahlgeschäftes und hilft, Wartezeiten bei der Stimmabgabe zu vermeiden. Rote Wahlbriefe dürfen in den Wahllokalen nicht angenommen werden! Hier ist nur die persönliche Stimmabgabe möglich. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, ist im Wählerverzeichnis automatisch mit einer Kennung gesperrt. Wer gesperrt ist, darf im Wahllokal nur zur Wahl zugelassen werden, wenn er dem Wahlvorstand seinen mit den Briefwahlunterlagen zugesandten Wahlschein vorlegen und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann. Wer einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. In diesen Fällen darf bis spätestens 25. Mai, 12 Uhr, ein Ersatz ausgestellt werden. |
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Wahlurnen
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