21. Mai 2019.
Wählerinnen und Wähler können auch ohne Wahlbenachrichtigung an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sich die wahlberechtigte Person mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.
Die Wahlbenachrichtigung gibt lediglich Auskunft über das zuständige Wahllokal und hilft dem Wahlvorstand die Wählerinnen und Wähler schneller im Wählerverzeichnis zu finden.
Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 18 Uhr, beantragen
Wählerinnen und Wähler, die an der Briefwahl teilnehmen, müssen den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein der Wahlbehörde so rechtzeitig zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Die Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 24. Mai, in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr beantragt werden. Am Samstag, 25. Mai, ist das Briefwahlbüro geschlossen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann die Ausstellung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der Wahlbehörde im Rathaus beantragt werden.
Weitere Informationen zur Europawahl auf den städtischen Internetseiten unter www.kassel.de/europawahl
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