28. Mai 2019.
Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht vor, das Parken an E-Ladesäulen zeitlich zu beschränken. Demnach soll die maximale Parkdauer an Ladesäulen in der Zeit von 8 bis 18 Uhr vier Stunden nicht überschreiten.
Der Straßenverkehrsbehörde liegen Kennzahlen der Städtischen Werke vor, wonach als Zeitbegrenzung für das Parken im Stadtgebiet Kassel eine Stunde an Schnellladesäulen und drei Stunden an Normalladesäulen aus technischer Sicht ausreichend sind, um ein Fahrzeug annähernd voll zu laden.
Bei allen Standorten handelt es sich um Normalladesäulen. Eine Ausnahme ergibt sich für den Standort Friedrichsplatz. Die dortige Ladesäule hat neben der Normalladetechnik zusätzlich zwei Anschlüsse zum Schnellladen verbaut.
Um eine höhere Fluktuation und intensivere Nutzung der E-Ladesäulen zu ermöglichen, wird das Parken von elektrisch betriebenen Fahrzeugen an Ladesäulen daher an allen Standorten auf drei Stunden beschränkt.
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