Stadt Hanau will die Gebühren der Bauaufsichtsbehörde anpassen – erste Erhöhung nach vielen Jahren
Erstmals seit 2001 will die Stadt Hanau die Gebühren der Bauaufsichtsbehörde erhöhen. Damals wurden die Gebühren von D-Mark auf Euro umgestellt und nur moderat angehoben. Die letzte, signifikante Anpassung stammte aus dem Jahr 1995. Der Magistrat hat der neuen Fassung der entsprechenden Satzung bereits zugestimmt. Angehoben werden sollen insbesondere die Gebühren, die für die Baugenehmigung von Sonderbauten zu entrichten sind. – Sonderbauten sind große Gebäude wie beispielsweise Kaufhäuser, Versammlungsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser oder Industriebauten. – Die Stadt rechnet mit jährlich 200.000 bis 500.000 Euro Mehreinnahmen, derzeit nimmt sie rund 1,8 Millionen Euro aus diesen Gebühren ein.
„Nach so vielen Jahren die Gebühren für die Bauaufsichtsbehörde zu erhöhen, ist angemessen“, begründet Oberbürgermeister Claus Kaminsky den beabsichtigten Schritt. Ziel sei es, im Bereich der Bauaufsicht auch weiterhin eine Kostendeckung zu erzielen, zumal seit der letzten Gebührenerhöhung die Personalkosten gestiegen seien. Um in Zeiten des fortschreitenden Stadtumbaus und der bevorstehenden Überschreitung der Marke von 100.000 Einwohnenden auch weiterhin kurze Genehmigungszeiten und ein effektives Arbeiten in der repressiven Gefahrenabwehr zu ermöglichen, würden im Bereich der Bauaufsicht Hanau Investitionen erforderlich sein, die durch die Anpassungen ermöglicht werden sollen.
Die Änderung der Gebührensatzung hängt auch damit zusammen, dass die vom Land Hessen 2018 geänderte Verwaltungskostenordnung Tatbestände beinhaltet, die bisher in der städtischen Satzung nicht aufgeführt sind. Darüber hinaus waren bereits bestehende Tatbestände inhaltlich an die neue Hessische Bauordnung und die Verwaltungskostenordnung anzugleichen; daher war die Hanauer Gebührensatzung auch aus rechtlicher Sicht anzupassen.
Die Gebühren für Sonderbauten werden je 1000 Euro Rohbausumme bemessen. Der Multiplikator betrug bislang 20 Euro, nun soll er auf 25 Euro angehoben werden. Viele Gebühren bleiben aber weiterhin unverändert. Baugenehmigungen für Wohngebäude oder kleinere Gewerbebetriebe, die keine Sonderbauten sind, werden nur unwesentlich teurer, hier steigt der Multiplikator von 11,25 auf 13 Euro. In den Fällen, bei denen es einen qualifizierten Bebauungsplan gibt, bleibt es in der sogenannten Genehmigungsfreistellung sogar bei einer absoluten Gebühr von weniger als 200 Euro je Bauvorhaben.
Teurer kann es in Einzelfällen allerdings für all jene Bauherren werden, die sich nicht an das Baurecht oder ihre Genehmigungen halten und die durch ihr Agieren ein Einschreiten der Bauaufsicht auslösen, beispielsweise mittels Nutzungsverboten, Mängelbeseitigungs- und Rückbauverfügungen oder Zwangsgeldfestsetzungen. „Dieses Steuerungsinstrument soll ganz bewusst verschärft werden und soll die klare Botschaft vermitteln, dass bei einem eklatanten gesetzeswidrigen Verhalten im Baubereich, unabhängig von Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafverfahren, auch mit empfindlichen finanziellen Auswirkungen gerechnet werden muss“, so OB Kaminsky abschließend.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266
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