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VG Münster bestätigt Rechtsauffassung des Ordnungsamtes Münster (SMS) Seit dem 1. Dezember 2017 benötigen Spielhallen in Nordrhein-Westfalen eine besondere Erlaubnis für die Fortführung ihres Spielbetriebes, die nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen oder in Härtefallen erteilt werden kann. Insbesondere Mehrfachspielhallen sind verboten. In einem Spielhallenkomplex an der Hammer Straße untersagte das Ordnungsamt im Jahr 2018 den Betrieb für fünf von insgesamt sechs Spielhallen. Die hiergegen gerichteten Klagen wies das Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag (27. Juni) ab. „Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung in diesem Präzedenzfall bestätigt“, betont Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner. Von den ehemals 55 Spielhallen in Münster werden voraussichtlich maximal 19 einen legalen Spielbetrieb anbieten können.
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