05. Juli 2019

Trockenheit und niedrige Wasserstände

Untere Wasserbehörde des Kreises Viersen ruft zu Verzicht auf Wasserentnahme aus Gewässern auf

#Kreis Viersen#

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Viersen ruft dazu auf, vorerst kein Wasser mehr aus Gräben, Flüssen und Seen zu entnehmen. Grund für diesen Appell sind die niedrigen Wasserstände im Kreisgebiet durch die anhaltende Trockenheit. Aktuell fließen aus den Gewässern nur geringe Wassermengen ab – dieser sogenannte ökologische Mindestabfluss aber ist wichtig für die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Fließgewässer. Die Gewässer stellen einen wesentlichen Bestandteil des Naturhaushalts dar und sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Der Appell zum Verzicht der Wasserentnahme bezieht sich auf Oberflächengewässer. Dies gilt grundsätzlich auch für erlaubte Abschöpfungen im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs, etwa durch Eimer oder andere Schöpfgeräte. Gleichermaßen sollte auf erlaubnispflichtige und erlaubte Entnahmen für die landwirtschaftliche Bewässerung verzichtet werden.

Eine Entspannung der kritischen Situation ist momentan nicht absehbar. Daher gilt die Bitte der Unteren Wasserbehörde bis auf Weiteres.

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Niedrige Wasserstände

Die Wasserstände vieler Gewässer sind zu niedrig, der Boden wird vielerorts zu trocken. Die Untere Wasserbehörde bittet darum, mit Wasserentnahmen sparsam zu sein.

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