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Unna, den 04. Juli 2019

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Kreisstadt Unna.

Im Bereich der Körnerstraße sollen auf bisher größtenteils unbebauten Flächen neue Wohngebäude errichtet werden. Um hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll der Bebauungsplan Unna Nr. 74 „Körnerstraße / Lessingstraße“, 1. Änderung aufgestellt werden.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich über die Planungen zu informieren und dazu zu äußern. Die  Bürgerversammlung findet statt am Donnerstag, 11. Juli 2019, ab 18 Uhr im Ratssaal (im Rathaus), Rathausplatz 1, 59423 Unna.

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Der Kreisstadt Unna liegen seit Herbst letzten Jahres vier Anträge zur Einleitung von Planungsverfahren für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Unna vor.

Einer der Antragsteller beabsichtigt in Hemmerde südlich der A44, nördlich der Hofstelle Vinning 7 die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solarpark) mit 700 kWp Leistung auf einer Fläche von ca. 1 ha. Zur Umsetzung des Vorhabens soll der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Unna-Hemmerde Nr. 3 "Solarpark A 44/Vinning" aufgestellt sowie der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Unna geändert werden (14. Änderung).

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich über das Vorhaben zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Die Bürgerversammlung findet statt am Mittwoch, 10. Juli 2019 ab 18:00 Uhr im Bürgerhaus Arche, Hemmerder Dorfstraße 78, 59427 Unna.

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Im Bereich des Interkommunalen Gewerbegebiets Kamen/Unna sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitergehende gewerblich-industrielle Nutzung des Plangebietes geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll der Bebauungsplan Unna Nr. 87A „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, westliches Teilgebiet“ 2. Änderung“ aufgestellt sowie der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Unna geändert werden (12. Änderung).

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 11.07.2019 bis einschließlich 01.08.2019 informieren. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 87A „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna, westliches Teilgebiet“, 2. Änderung und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Unna ist bei dem Bereich 3-61, Bauleitplanung der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) einsehbar. Stellungnahmen können in dieser Zeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bereich 3-61, Bauleitplanung vorgebracht werden. Die o.g. Unterlagen können auch im Internet eingesehen werden.



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Pressestelle der Kreisstadt Unna
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