18. Juli 2019.
Schnell und eigenständig überprüfen können, ob es in den vergangenen Monaten Hygieneverstöße im jeweiligen Restaurant gab – dies ermöglicht eine neue Regelung in Hessen. Ziel ist dabei mehr Verbraucherschutz in Gastronomie, Lebensmittelverarbeitung und –vertrieb.
Mängel, die bei Kontrollen in Kasseler Restaurants, Metzgereien, Bäckereien, Supermärkten sowie anderen lebensmittelverarbeitenden Betrieben festgestellt wurden, kann man nun auf der Internetseite verbraucherfenster.hessen.de nachlesen. Dort informiert das städtische Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit unter Zuhilfenahme der zentralen Veröffentlichungsplattform des Hessischen Verbraucherschutzministeriums. Dabei werden sowohl Name und Adresse des Betriebs als auch die festgestellten Verstöße benannt.
Bundesweit sind die Veterinärbehörden nach § 40 Absatz 1 a des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches nun angehalten, Grenzwertüberschreitungen zu veröffentlichen. Dies gilt z. B. für überhöhte Pestizidgehalte in Obst und Gemüse oder die Verwendung nicht erlaubter Stoffe. Auch Verstöße gegen Hygienevorschriften oder gegen den sogenannten Täuschungsschutz (z. B. kennzeichnungsloser Einsatz von Analogkäse) müssen künftig publik gemacht werden. Der Verbraucher gelangt so an amtliche Untersuchungsergebnisse und kann sich selbst ein Urteil bilden.
Das Gesetz legt aber auch hohe Hürden für einen Eintrag im Internet fest. So müssen die Verstöße gravierend sein oder wiederholt erfolgen und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zur Folge haben. Die gesetzliche Regelung schreibt die vorherige Anhörung des betroffenen Betriebes vor. Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere der Verhältnismäßigkeit, dürfen die Informationen nicht auf unbegrenzte Dauer im Internet veröffentlicht werden. Die Einträge werden daher nach einem halben Jahr wieder gelöscht. Auch mögliche Nachbesserungen sind öffentlich zu machen, wenden eine Information der Öffentlichkeit jedoch nicht ab und verkürzen sie auch nicht.
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