23. Juli 2019.
Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Fahrtkosten, Nachhilfe, Mittagessen in der Kita oder der Schule, Sport, Spiel und Unterricht in künstlerischen Fächern und für Freizeiten – die Schule bildet in vielen Bereiche aus, kostet aber auch Geld.
Zum 1. August 2019 gibt es nun Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe, von denen Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene profitieren, deren Familien über geringes Einkommen verfügen. Auf die von der Bundesregierung beschlossene Leistungsverbesserung hat Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Ilona Friedrich jetzt hingewiesen und festgestellt:
„Wir sind sehr froh, dass der Gesetzgeber die Leistungen für Bildung und Teilhabe deutlich verbessert hat. Es ist wichtig, dass Kinder die Chance zur Teilhabe an Bildungs- und auch Vereinsangeboten erhalten und die Realisierung für die Eltern möglichst einfach gestaltet ist.“
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen, die ab 1. August 2019 gelten:
Schulbedarfspaket
Der Betrag, den die Eltern erhalten, um Schulmaterialien für ihr Kind zu kaufen, steigt von 100 Euro auf 150 Euro; zum 1. August eines Jahres werden 100 € und zum 1. Februar 50 € an die Eltern gezahlt.
Schülerbeförderung ab der Oberstufe
Die Kosten für das Schülerticket Hessen, zurzeit monatlich 31 Euro, für die Fahrkarte zur nächstgelegenen Schule werden übernommen, der Eigenanteil von monatlich 5 Euro entfällt.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Kita oder der Schule werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Den bisherigen Eigenanteil von 1 Euro pro Essen müssen die Eltern nicht mehr zahlen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Bisher wurden bis zu 10 Euro für Aktionen rund um Spiel, Sport, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und für die Freizeit direkt an den Anbieter, zum Beispiel Sportvereine und Musikschulen gezahlt. Ab dem 1. August 2019 können auch die Eltern einen Pauschalbetrag von 15 Euro erhalten, sofern sie konkrete Aufwendungen nachweisen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe mussten bisher erbracht werden durch Sach- und Dienstleistungen, zum Beispiel in Form von Gutscheinen, oder als Direktzahlung an die Anbieter. Die Geldzahlung an die leistungsberechtigten Eltern ist ab 1. August 2019 nun auch möglich. Der kommunale Träger bestimmt, in welcher Zahlungsform die Leistungen den Familien zur Verfügung gestellt werden.
Ein spezieller Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen ist künftig nur noch für die Lernförderung notwendig. Alle anderen Bausteine aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gelten künftig grundsätzlich beantragt, wenn Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) bewilligt worden sind; sie müssen dann nur noch mit genauen Nachweisen zur Höhe der Kosten konkretisiert werden.
Weitere Informationen gibt das Sozialamt unter Telefon: 787 5003 oder 787 5029.
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