[Druckansicht]


[Suche]

Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 01.08.2019


Gestaltungssatzung und Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen beschlossen

Iserlohn. )%>

Um die Stadtbildqualitäten in der Iserlohner Innenstadt und im Zentrum Letmathe zu sichern, hat die Stadtverwaltung zwei Konzepte erarbeitet, die der Rat am 21. Mai beschlossen hat: Die überarbeitete Gestaltungssatzung für die Innenstadt und die gänzlich neu aufgestellten Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen in der Innenstadt und in Letmathe. Im Zuge der Erarbeitung wurden in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Beteiligungsrunden mit Betroffenen und Interessierten durchgeführt.

Die neue „Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Innenstadtbereich der Stadt Iserlohn (Gestaltungssatzung)“ tritt am 8. August 2019 in Kraft. Die Gestaltungssatzung regelt unter anderem die Gestaltung der Gebäudekörper (Fassaden, Dächer, Fenster etc.) sowie die Größe, Anzahl und Gestaltung von Werbeanlagen. Die Vorschriften der Satzung sind zwingend zu beachten. Beratungstermine können beim Bereich Städtebau, Abteilung Städtebauliche Planung, Telefon 02371 / 217-2353, E-Mail: bauleitplanung@iserlohn.de vereinbart werden.

Die „Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen in der Innenstadt und im Zentrum Letmathe“ sind am 22. Mai 2019 in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um ein informelles Konzept, das Gestaltungsvorgaben für die Nutzung städtischer Flächen – wie beispielsweise außengastronomische Nutzungen oder Warenauslagen – formuliert. Die Einhaltung der Vorschriften wird im Rahmen des Antragsverfahrens für eine Sondernutzungserlaubnis geprüft. Für bereits genehmigte Sondernutzungen gilt eine Übergangsfrist von 24 Monaten (Ausnahme: 12 Monate für mobile Werbekonstruktionen) seit Inkrafttreten der Richtlinien.

Die Gestaltungssatzung Innenstadt und die Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen können auf der Internetseite der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de (Menüpunkt  Stadtentwicklung, Gestaltungssatzung / Gestaltungsrichtlinien) sowie im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, Bereich Städtebau, Abteilung Städtebauliche Planung, Raum 134, eingesehen werden.



[Zurück]

STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de


Die Pressestelle "Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei http://www.presse-service.de/. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.