Meldungsdatum: 02.08.2019
Das Mühlenareal in der Stadt Borken bezeichnet das Stadtgebiet im Bereich des Zusammenflusses der Borkener Aa und des Döringbachs. Mit seiner Funktion als Tor zur Innenstadt kommt dem Mühlenareal eine besondere Bedeutung für die zukünftige Stadtentwicklung zu.
Die alte Brücke „Mühlenstraße“ war baufällig und wurde bereits durch eine Behelfsbrücke ersetzt. Das Stauwehr an der ehemaligen Stadtmühle ist ebenfalls baufällig und muss auch zeitnah erneuert werden. Die Stadt Borken plant deshalb bereits seit längerer Zeit die Neugestaltung des Mühlenareals, inklusive Gewässerumlegung, Erstellung eines neuen Kreisverkehres, Neubau des Stauwehrs, Bau einer Fischtreppe, Erstellung der neuen Mühlenbrücke als Fuß- und Radwegbrücke am Wehr, Bau einer neuen Fahrradbrücke im Park und Schaffung von hochwertigen Aufenthaltsmöglichkeiten an den Ufern. Sowohl städtebauliche als auch infrastrukturelle, wasserbauliche und ökologische Belange sind bei dem Projekt zu meistern. Die Bauarbeiten für die Umsetzung haben vor kurzem begonnen.
Im Rahmen der Entwicklung des Mühlenareals hat die Stadt Borken unter anderem die Wohnhäuser Mühlenstraße 14 bis 20 sowie Mühlenstraße 41 und 43 erworben.
Seit Jahren versucht die Stadt Borken auch Eigentum am Wohn- und Geschäftshaus Mühlenstraße 12 – direkt an der Mühlenbrücke - zu erwerben, um eine städtebaulich hochwertige, attraktive und gesamtheitliche Entwicklung des Mühlenquartiers zu ermöglichen. Dies war – trotz langjähriger und stetiger Gespräche – bisher nicht geglückt.
Nun konnte nach zahlreichen Gesprächen der Verwaltungsspitze mit dem Eigentümer doch eine Einigung erzielt werden. Nach detaillierter Vorstellung der Verwaltungsspitze und intensiver Diskussion hat der Rat der Stadt Borken in seiner Sitzung am 10.07.2019 der nachfolgenden Lösung mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.
Dabei überträgt der Eigentümer das mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaute Grundstück an die Stadt Borken.
Im Gegenzug wird die Stadt Borken ein Gebäude auf einem städtischen Grundstück an der Remigiusstraße abreißen und durch einen Neubau eines etwa gleichgroßen Wohn- und Geschäftshauses ersetzen und anschließend das mit dem Gebäude bebaute Grundstück an den Eigentümer übertragen. Dort will der Eigentümer seinen Reparaturbetrieb für Zweiräder fortführen. Die beschriebenen Grundstücksübertragungen erfolgen durch einen wertneutralen Tausch. Das heißt, dass von keinem Vertragsteil ein Ausgleichsbetrag zu zahlen ist.
Bei der Entscheidung war der Verwaltung und dem Rat klar, dass für die v.g. Lösung eine vergleichsweise hohe Summe investiert werden muss.
Nach Abwägung hat der Rat die einmalige Chance gesehen, das Mühlenareal hochwertig, attraktiv und gesamtheitlich zu entwickeln. Insbesondere werden Aufenthaltsqualitäten geschaffen, die der Aufgabe des Mühlenareals als positiven Eintritt in die Innenstadt von Borken gerecht werden. Ergänzend zur Neugestaltung des Kirchplatzes sowie der Kirchumfahrt wird die Umgestaltung der Ufer der Borkener Aa in Form der Aa-Terrassen die Aufenthaltsqualität erheblich steigern.
Weiterhin wird der Verkehrsknotenpunkt „Mühlenstraße“ mit dem neuen Kreisverkehr erheblich leistungsfähiger und für Fuß- und Radfahrer durch die neue Mühlenbrücke als Fuß- und Radwegbrücke am Wehr erheblich sicherer.
Darüber hinaus bietet sich die Chance zur deutlichen städtebaulichen Aufwertung der Bebauung der Remigiusstraße am geplanten Kreisverkehr und für den Verbleib eines Borkener Reparaturbetriebs für Zweiräder in zentraler Lage in der Innenstadt.
Zusammen mit den Grundstücken Mühlenstraße 41 und 43 soll das getauschte Grundstück nach Durchführung eines Investorenwettbewerbs veräußert werden. Die Kombination der Grundstücke macht es aus Sicht der Stadt Borken wahrscheinlicher, einen möglichen Investor zur Errichtung einer ansprechenden Gastronomie auf der Fläche an der Mühlenbrücke zu verpflichten.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Eckpunkte für einen Investorenwettbewerb zu entwickeln und diese im Umwelt- und Planungsausschuss vorzustellen.
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