Meldungsdatum: 05.08.2019
Die Friedensstadt Osnabrück fördert auch im Jahr 2020 Kulturveranstaltungen, Kulturprojekte, Ausstellungen oder Kunstwerke und Installationen mit Mitteln der Kulturellen Projektförderung. Die Stadt möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen und die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln. Kulturschaffende wie freie Kulturträger, Künstlerinnen, Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können Anträge stellen. Für die Förderung von Projekten gibt es zwei Antragsrunden. Die Frist der ersten Antragsrunde ist am 15. September. Die Frist der zweiten Antragsrunde endet am 1. März 2020.
Die Vorhaben sollten im Stadtgebiet Osnabrück verwirklicht werden. Anträge im Bereich der Bildenden Kunst können abweichend davon auch von Osnabrücker Künstlerinnen und Künstlern, Kuratorinnen und Kuratoren oder Kulturschaffenden gestellt werden, die ein Projekt außerhalb Osnabrücks planen, wenn von einer positiven Wirkung für die Stadt Osnabrück auszugehen ist.
Die Vergabe der Fördermittel ist an Förderrichtlinien gebunden. Die aktuelle Richtlinie ist unter www.osnabrueck.de/kulturfoerderung abrufbar. Hier finden Interessierte auch weitere Informationen sowie das Antragsformular.
Bei der Antragstellung zur Projektförderung berät Maike Nöring im städtischen Fachbereich Kultur unter Telefon 0541 323-2228 oder E-Mail noering@osnabrueck.de.
Für inhaltliche Fragen zum Bereich Bildende Kunst ist Frau Schulte unter der E-Mail schulte.ch@osnabrueck.de die Ansprechpartnerin.
Pressekontakt: Heiko Mitlewski | Fachbereich Kultur | Tel. 0541 323-3217 | E-Mail: mitlewski@osnabrueck.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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