Verbot der Wasserentnahme aus den Kasseler Bächen

14. August 2019.

Der seit vielen Monaten ausbleibende ergiebige Regen hat - verbunden mit der Hitzeperiode - vielen Flüssen, Bächen und Seen sprichwörtlich das Wasser abgegraben. Auch durch die vereinzelten Regenfälle der vergangenen Wochen hat sich nichts an den nach wie vor zu niedrigen Grundwasserständen geändert. In den vergangenen Tagen hat es zudem etliche Hinweise gegeben, dass trotz der Appelle an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in großem Ausmaß Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen worden ist. Vor allem in kleineren Gewässern sind nach Aussagen der Unteren Wasserbehörde die Abflussmengen bedenklich gering.

 

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) ist ab sofort bis zum 31.12.2019 untersagt, aus allen Bächen im Stadtgebiet Kassel Wasser zu entnehmen. Das gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis dazu erteilt wurde. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet wird.

 

Wasserentnahmen aus der Fulda sind hingegen bis auf weiteres möglich.

 

Da eine durchgreifende Änderung der Situation derzeit nicht in Sicht ist, muss damit gerechnet werden, dass sich die Lage an den Gewässern nicht entspannt. Entsprechend soll die nun erlassene Allgemeinverfügung die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten. Extremes Niedrigwasser beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum der Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten - und den Menschen.

 

Insofern gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin, mit der Ressource Wasser besonders sorgsam umzugehen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

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