Am Lebensende selbst entscheiden: Infos zu Patientenverfügung, Vollmacht & Co.

04.09.2019 -

Eine unheilbare Krankheit oder ein schwerer Unfall können jeden ereilen. Spätestens dann stellt sich die Frage, welche lebenserhaltenden Maßnahmen getroffen werden sollen. 

Der Patientenwille ist seit 2009 gesetzlich bindend für die behandelnden Ärzte, wenn er eindeutig erklärt oder schriftlich korrekt fixiert ist. Wie das geht, was man beachten muss und welche Zweifelsfälle es gibt, erklärt Matthias Missfeldt, Seelsorger und Ethikbeauftragter am Klinikum Westfalen am Mittwoch, 11. September, im Haus der Familienbande Kamen, Bahnhofstraße 56.

Los geht es um 18 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich. 


Herausgeber: KLINIKUM WESTFALEN GmbH
Ansprechpartner: Herr Klaus-Peter Wolter
Am Knappschaftskrankenhaus 1
44309 Dortmund
Telefon: 0231 / 922-1904
Web: http://www.klinikum-westfalen.de
E-Mail: pressestelle@klinikum-westfalen.de

Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.

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