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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 11.09.2019
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Anmeldung der Schulanfänger 2020 Der Bereich Schulverwaltung der Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2020 schulpflichtig werden und für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden müssen. Kinder, die nach dem 30. September 2020 sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Erziehungsberechtigten werden in den nächsten Tagen auf dem Postweg Informationen über die Anmeldung sowie ein Anmeldeformular erhalten. Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt zentral bei der Schulverwaltung der Stadt Iserlohn und muss bis spätestens 11. Oktober vorgenommen werden. Die Schulverwaltung befindet sich zurzeit im ehemaligen Schulgebäude Im Wiesengrund, Im Wiesengrund 35 (2. Etage, Zimmer 222). Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Der ausgefüllte Anmeldebogen kann auch an die Schulverwaltung übersandt (Stadt Iserlohn, Schulverwaltung, Postfach 2462, 58634 Iserlohn) oder in den Bürgerservice-Stellen in Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, und in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, sowie in den Schulen abgegeben werden. Für Rückfragen der Eltern zur Anmeldung oder zum Beispiel zur nächstgelegenen Schule stehen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Schulverwaltung telefonisch unter der Rufnummer 02371 / 217-1853 oder in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Grundsätzlich können die Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden, auch an der katholischen Bekenntnisschule. Jedes Kind hat einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Eltern, die ihr Kind bei der Schulverwaltung anmeldet haben, werden nach den Herbstferien von der gewünschten Grundschule eingeladen. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme der Kinder. |
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