Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2020/2021

25.09.2019 | Herten

Anmeldewoche in der ersten Novemberwoche

Für rund 550 Hertener Mädchen und Jungen beginnt im Sommer 2020 ein neuer Lebensabschnitt – sie kommen in die Schule. Die Anmeldungen für das Schuljahr 2020/2021 finden im Zeitraum von Montag, 4. November, bis Freitag, 8. November statt. Die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits in einem Anschreiben die genauen Termine erhalten.

Schulpflichtig zum 1. August 2020 werden alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2013 und dem 30. September 2014 geboren wurden. Auch Kinder, die nach diesem Stichtag geboren wurden, können schon zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem Sozialverhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.

Bei der Anmeldung müssen die Geburtsurkunde des Kindes sowie das Benachrichtigungsschreiben der Stadt mitgebracht werden. Auch die Kinder müssen während der Anmeldung anwesend sein.

Erziehungsberechtigte, die bisher keine Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, sollten sich telefonisch mit der Grundschule ihrer Wahl in Verbindung setzen, um einen Anmeldetermin abzustimmen.

Kinder, bei denen aufgrund geistiger und körperlicher Behinderung voraussichtlich besonderer Förderbedarf besteht, müssen ebenfalls vorerst in der nächsten wohnortnahen Grundschule angemeldet werden. Weiterer Förderbedarf wird dann individuell besprochen.

Ansprechpersonen sind die jeweiligen Schulsekretariate oder Julia Klein von der Stadt Herten, Amt für schulische Bildung und Sport, Tel.: (0 23 66) 303 556.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 0 23 66 / 303 378, r.eifert@herten.de



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