Presseinformation

Nr. 128 Steinfurt, 08. Oktober 2019


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Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz im Kreis Steinfurt wird fortgeschrieben
Fachberater stehen Lehrkräften beim Meldeverfahren zur Seite

Kreis Steinfurt. Die Jugendämter und die Schulaufsicht aller Schulformen im Kreis Steinfurt haben die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz unterzeichnet. Im Rahmen des Arbeitsgruppentreffens im Steinfurter Kreishaus erklärten alle Vertreter ihre Zustimmung zur Novellierung. Anlass dafür waren gesetzliche und strukturelle Änderungen.

 

„Für Lehrkräfte ist es oft sehr schwierig, Vernachlässigungen und Kindeswohlgefährdungen richtig einzuschätzen“, sagt Andreas Frede von der Schulaufsicht für die Grundschulen und nennt auch die Gründe und Herausforderungen: „Dazu sind nicht nur schulinterne Vereinbarungen notwendig, sondern auch außerschulische Ansprechpartner und Unterstützungsinstrumente. Und genau hier setzen wir mit der Kooperationsvereinbarung an. Sie stellt für die Schulen eine verlässliche Orientierung dar, wie die Lehrkräfte mit ihrer Verpflichtung der Meldung umgehen müssen, wenn bei der Arbeit mit einem Kind der Anschein entsteht, dass eine Vernachlässigung oder Misshandlung vorliegen könnte.“

 

So steht den Lehrkräften an Schulen beispielsweise schon frühzeitig eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft beratend zur Seite, wenn der Verdacht von Kindeswohlgefährdung besteht. Die Praxiserfahrungen der vergangenen Jahre flossen in die neu vereinbarten Abläufe und genauer formulierten Beobachtungsbögen ein, die Lehrkräfte bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung ausfüllen.

 

„Die vereinbarte Vorgehensweise bedeutet, dass Jugendämter von den Schulen aussagekräftige Situationsbeschreibungen bekommen, die eine gute Grundlage für die weiteren Entscheidungen der Jugendämter bieten“ ist sich Stefan Jüttner-von der Gathen vom Jugendamt in Rheine sicher.

 

Die kreisweit einheitliche Vereinbarung wurde 2010 erstmals getroffen und bietet den Schulen Orientierung im konkreten Umgang mit dem Thema Kinderschutz. Sie ist Grundlage für ein abgestimmtes Meldeverfahren, das Lehrkräfte bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung nutzen. Die Zusammenarbeit ist für beide Seiten, also Schule und Jugendhilfe, ein wichtiges Anliegen und gesetzliche Verpflichtung. Das Regionale Bildungsnetzwerk Kreis Steinfurt hat in 2010 die Entwicklung der Kooperationsvereinbarung begleitet und auch die aktuelle Fortschreibung unterstützt.

 





Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz im Kreis wird fortgeschrieben