14. Oktober 2019

Mittelgroße Feuerungsanlagen müssen gemeldet werden

Bundesverordnung setzt EU-Recht um, Kreis Viersen ist zuständig

#Kreis Viersen#

Betreiber von Feuerungsanlagen mit einer Leistung von einem bis 50 Megawatt müssen ihre Anlagen dem Kreis Viersen melden. Grundlage für diese neue Pflicht ist die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, die im Sommer in Kraft getreten ist. Sie dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie. In der Regel handelt es sich hierbei um Anlagen, die gewerblich genutzt werden. Feuerungsanlagen von Ein- oder gewöhnlichen Mehrfamilienhäusern haben in der Regel eine erheblich geringere Leistung.

Mit der Meldung müssen bestimmte Informationen über die Anlagen übermittelt werden. Der Kreis Viersen nimmt diese Informationen in ein Register auf. Die Betreiber der Feuerungsanlagen stehen in der Anzeigepflicht, das heißt, sie haben die Verpflichtung, sich ohne Aufforderung zu melden. Die Adresse: Kreis Viersen, Amt für Technischen Umweltschutz, Abteilung 66/3, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen. Die E-Mailadresse: technischer-umweltschutz@kreis-viersen.de.

Weitere Informationen zur Anzeige, zur Registrierung, den erforderlichen Angaben und zu den Fristen sind auf der folgenden Internetseite des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen (LANUV) zu finden – dort ist auch das zu verwendende Anzeigenformular hinterlegt: www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/emissionen/anzeige-/registrierungspflichten-nach-44-bimschv

Herausgeber:

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