Pressemeldung:
Landkreis Peine

Peine, 30. Oktober 2019

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut im Landkreis Peine - Sperrbezirk umfasst Teile Edemissens

Erneut ist der Landkreis Peine von einem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen betroffen. Anders als beim Ausbruch im Sommer, bei dem Bienenstände in der Region Hannover mit Faulbrut-Erreger mit dem Genotyp Eric 2 infiziert waren, handelt es sich diesmal um den Erreger Eric 1. Ein Zusammenhang zwischen beiden Ausbrüchen besteht nicht.

Der Sperrbezirk umfasst Teile der Gemeinde Edemissen mit den Ortschaften Rietze und Alvesse.

Bienenhalterinnen und -halter im Sperrbezirk sind aufgefordert, unverzüglich alle Standorte ihrer Bienen beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Peine unter der Telefonnummer 05171-401-6010 zu melden, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Dies gilt auch für alle Bienenvölker, die sich ab dem 9. Juli 2019 nur vorübergehend im Sperrbezirk befunden haben.

Im Sperrbezirk gilt: Alle Bienenvölker und Bienenstände werden (soweit nicht schon geschehen) umgehend kostenfrei untersucht, die Bienenhalterinnen und -halter haben bei den Untersuchungen entsprechende Hilfe zu leisten. Diese Untersuchung muss nach der Sanierung der von der Seuche betroffenen Bienenstände nochmals wiederholt werden.

Bis zur Aufhebung des Sperrbezirkes ist es verboten, Bienenvölker und Bienen in den oder aus dem Sperrbezirk zu verbringen. Bienenstände im Sperrbezirk dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht von einem Bienenstand entfernt werden. Dies gilt jedoch nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, die als „Seuchenwachs“ an wachsverarbeitende Betriebe, die über erforderliche Einrichtungen zur Entseuchung des Wachses verfügen, abgegeben werden, sowie für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Für Menschen ist diese Bienenkrankheit völlig ungefährlich, selbst Honig befallener Völker kann bedenkenlos verzehrt werden. Für Bienen ist die Ansteckung mit der Amerikanischen Faulbrut jedoch existenzbedrohend, wenn dies nicht rechtzeitig erkannt wird. Befallenen Völkern kann in der Regel mit dem sogenannten Kunstschwarmverfahren geholfen werden. Hierbei wird das Bienenvolk ohne seine Brut in einen sauberen Bienenstock umgesetzt, kann dort neue Brut anlegen und so überleben. Bei der Sanierung werden betroffene Imker durch Bienenseuchensachverständige, Gesundheitsobleute und ihre Imkereiverbände unterstützt. Eine Tötung betroffener Bienenvölker ist daher nicht erforderlich.

Da in Niedersachsen ein umfangreiches Faulbrut-Monitoring durchgeführtEd und bei einem Befall frühzeitig bekämpft wird, ist die Krankheit hier eher selten. Untersuchungen von Honig aus Drittländern ergaben jedoch, dass bis zu Dreiviertel dieser Importhonige mit Sporen belastet sind. Ein Großteil des in Supermärkten verkauften Honigs besteht aus Importhonig. Bürger werden daher dazu aufgefordert, keinesfalls Honig als „Bienentränke“ anzubieten, sowie Honiggläser nicht offen herumstehen zu lassen und vor Entsorgung zu spülen.

Pressekontakt: Landkreis Peine,Fabian Laaß