Schlosspark am 4. Dezember bis 13 Uhr geschlossen

29.11.2019 | Herten

Jagdgenossenschaft dämmt Überpopulation ein

Der Schlosspark bleibt am Mittwoch,4. Dezember, in der Zeit von 8 bis 13 Uhr geschlossen. Besucher werden gebeten, die entsprechenden Absperrungen und Hinweise zu beachten. Das Wild kann bei zu hoher Anzahl Wildschaden verursachen, wofür dann der Jagdpächter, wie bereits geschehen, in Haftung genommen werden kann.

Die größten Probleme der unkontrollierten Vermehrung sind kaputte Wege und Anlagen durch Kaninchenbauten und abgefressene Pflanzen. Die Jagd wird auf Grundlage des neuen ökologischen Jagdgesetzes NRW, das zuletzt am 26. Februar 2019 geändert wurde, ausgeführt. Schwerpunkte der überarbeiteten Neufassung sind der stärkere Schutz des Waldes und der Wildtiere. Oberstes Ziel ist eine Anpassung der Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes.

Die Jagd darf nur in abgegrenzten Jagdbezirken unter Beachtung der Schonzeiten ausgeübt werden. Fast alle nicht besiedelten Flächen in Nordrhein-Westfalen werden bejagt. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen und Gewässer.

Die Jagd ist im Wesentlichen im Bundesjagdgesetz und in den Jagdgesetzen der Länder geregelt. Die zuständige Untere Jagdbehörde für Herten ist beim Kreis Recklinghausen angesiedelt. Obere Jagdbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Pressekontakt: Stadt Herten, Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 0 23 66 / 303 357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de



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