Ernennung zum Wildschadenschätzer
Bewerbung bis zum 17.01.20 bei der unteren Jagdbehörde möglich
Zum nächstmöglichen Termin werden in der Landeshauptstadt Magdeburg für die Dauer von drei Jahren wieder zwei neue Wildschadenschätzer*innen gesucht. Interessierte können sich bis zum 17. Januar 2020 bei der unteren Jagdbehörde melden. Als Voraussetzung sollten sie einen Wildschadenschätzer-Lehrgang erfolgreich absolviert haben.
Grundlage der Arbeit von Wildschadenschätzer*innen in Sachsen-Anhalt sind das Landesjagdgesetz und das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen. Demnach werden für jede Gemeinde von der zuständigen Jagdbehörde ein*e Schätzer*in sowie ein*e Stellvertreter*in für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Hierfür müssen Interessierte einen Lehrgang zur Ausbildung als Wildschadenschätzer erfolgreich absolviert und dieses nachweisen können. Zudem sollten sie ihren Wohnsitz nicht in der Landeshauptstadt Magdeburg haben. Da die Bestellten als Art Sachverständige*r zu sehen sind, sollen sie laut Gesetz nicht gleichzeitig in der Gemeinde wohnen, für die sie bestellt bzw. tätig sind.
Interessierte können sich ab sofort bis zum 17. Januar 2020 schriftlich bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Ordnungsamt, Untere Jagdbehörde, 39090 Magdeburg melden. Dabei sind neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Geburtsdatum sowie der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Wildschadenschätzer-Lehrgang zu erbringen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der unteren Jagdbehörde telefonisch unter der Rufnummer 0391/ 540 2051 und 0391/ 540 2052 zur Verfügung.
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