Meldungsdatum: 12.12.2019
Der Kreiskämmerer hatte nach der gesetzlich vorgesehenen Benehmensherstellung mit den Bürgermeistern der 14 Städte und Gemeinden in seinem Haushaltsentwurf vorgeschlagen, trotz eines eigentlich höheren Bedarfs die bereits mit der Haushaltsverabschiedung für 2019 angesetzte Mittelfristplanung in Sachen Zahlbetrag der Kreisumlage für 2020 und 2021 als Leitfaden für den Doppelhaushalt anzusehen. Diesem Entlastungsplan für die Kommunen folgte die Kreistagsmehrheit mit ihrem Beschluss. So steigt der Zahlbetrag der Kreisumlage von 160,8 Mio. auf 171,4 Mio. (2020) und 177,9 Mio. Euro (2021) und der Hebesatz klettert von 36,20 auf 36,68 (2020) und 36,74 Prozent (2021).
Der Haushalt 2020 enthält Aufwendungen in Höhe von 479,5 Mio. Euro (2019 = 415,3 Mio. Euro) und Erträge in Höhe von 478,1 Mio. Euro (2019 = 410,7 Mio. Euro). Er ist damit nicht ausgeglichen und weist ein Defizit von 1,4 Mio. Euro aus, das aus der Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Der Haushalt 2021 sieht Aufwendungen in Höhe von 500,1 Mio. Euro und Erträge in Höhe von 495,8 Mio. Euro vor. Auch dieser Fehlbetrag von 4,3 Mio. Euro kann nur durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgefangen werden, die somit bis Ende 2021 auf einen Restbetrag von 4,8 Mio. Euro schrumpfen wird.
Der Zahlbetrag der Jugendamtsumlage, den die elf Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts entrichten müssen, steigt von 42,8 Mio. Euro (2019; Hebesatz 19,35 Prozent) auf 52,0 Mio. Euro (2020; Hebesatz 22,31 Prozent) und 57,2 Mio. Euro (2021; Hebesatz 23,67 Prozent). Ursachen sind unter anderem gestiegene Bedarfe für die Kindertagesbetreuung und für die Hilfen zur Erziehung, insbesondere im Bereich ambulante Familienhilfe und Schulassistenzen. Bei der Kindertagesbetreuung hatte der Jugendhilfeausschuss im Februar ein Ausbauprogramm beschlossen, das bis 2023 in einem ersten Schritt 657 zusätzliche Plätze schaffen soll.
Diesem Text ist ein Foto zugeordnet!
Pressekontakt: Pressestelle, Wilhelm Müschenborn, Telefon 02921/303200
Die im Presse-Service zum Download angebotenen Fotos dürfen nur mit Fotonachweis und gemeinsam mit der Pressemitteilung oder dem Thema verwendet werden, in deren Zusammenhang sie veröffentlicht wurden. Eine gesonderte Verwendung der Fotos ist nicht gestattet. Bei Ausstellungen ist die Reproduktion nur im Rahmen der aktuellen Berichterstattung zur Ausstellung erlaubt. Bei einer anderweiten Nutzung sind Sie verpflichtet, selbstständig die Fragen des Nutzungsrechts zu klären.
Mit den Stimmen von CDU, SPD und BG wurde im Kreistag mehrheitlich der Doppeletat 2020/2021 verabschiedet. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Kreis Soest" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.
Die Kreisverwaltung Soest im Überblick:
Die Kreisverwaltung Soest mit rund 1.400 Bediensteten arbeitet für rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreisgebiet. Sie ist mit dem Kreistag Teil der kommunalen Selbstverwaltung und nimmt Aufgaben in den Bereichen Ordnung, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Jugend, Schule und Soziales wahr. Sie betreibt den Rettungsdienst, drei berufsbildende Schulen, sechs Förderschulen, eine Heilpädagogische Kindertagesstätte, ein Archiv sowie ein Medienzentrum. Außerdem ist sie an der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH, der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH und weiteren Einrichtungen beteiligt. Der Kreistag mit seinen 68 Mitgliedern gestaltet und kontrolliert die Aufgabenwahrnehmung.