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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 27.01.2020
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Grundbesitzabgaben in Iserlohn bleiben auch in 2020 stabil Aktuell verschickt der Bereich Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn rund 32 000 Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2020 an die Iserlohner Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer. Die erfreuliche Nachricht dabei ist, dass auch in diesem Jahr die zu entrichtenden Beträge für Grundsteuer einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Abwasser sowie Abfallbeseitigung stabil bleiben und zum Teil sogar etwas niedriger ausfallen als im Vorjahr. Den Gebühren, die die Stadt Iserlohn erhebt, liegt eine genaue Kalkulation des Finanzressorts zu Grunde. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG). Zum Abschluss des Verfahrens entscheidet jährlich der Rat der Stadt auf Empfehlung des Finanzausschusses durch Satzungsbeschlüsse über die Höhe der verschiedenen Gebühren. Die Iserlohner Hebesätze für die Grundsteuer einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst bleiben weiterhin unverändert. Sie wurden zuletzt für das Jahr 2012 angepasst. Die Grundbesitzabgaben in Iserlohn liegen auch in diesem Jahr deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte in NRW. Es ist das erklärte Ziel von Politik und Verwaltung, dass dies auch in Zukunft so bleibt. |
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