Meldungsdatum: 27.01.2020
Geringfügige Beschäftigungen haben immer noch den Ruf einer Beschäftigung "nebenbei". Rechtlich gesehen sind sie aber Arbeitsverhältnisse wie fast alle anderen auch. Damit verbunden sind viele Besonderheiten hinsichtlich der Sozialabgaben und der Besteuerung. Gerade die „Minijobs“ spielen im Berufsleben eine immer größer werdende Rolle. Über Rechte und Pflichten über „Minijobs“ und ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen informiert die Broschüre zu „Geringfügige Beschäftigung“ (STAND: Januar 2020).
Die neu überarbeitete Broschüre ist bei der Stadt Borken an der Information im Rathaus am Haupteingang kostenlos erhältlich. Die Broschüre ist auch Online abrufbar:
https://www.borken.de/de/buergerservice/dienstleistungen-von-a-bis-z/dienstleistung/show/frauen-und-beruf.html
Eine Broschüre des Büros für Chancengleichheit der Stadt Borken in Kooperation mit dem Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken.
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