Meldungsdatum: 07.02.2020
Hundehaufen verunstalten leider öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze in unserer schönen Stadt Borken. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, ist die Stadtverwaltung in erster Linie auf die Mitwirkung der Hundebesitzer*innen angewiesen. Die meisten von Ihnen wissen, dass Sie die Hinterlassenschaft Ihres Hundes ordnungsgemäß entsorgen müssen. Deshalb haben viele Hundebesitzer*innen immer eine Tüte dabei, um das Häufchen ihres Vierbeiners zu entfernen und im nächsten öffentlichen Papierkorb, Restmülltonne oder Dogstation zu entsorgen.
Um den Hundebesitzer*innen die Beseitigungspflicht zu erleichtern, hat die Stadt Borken im gesamten Stadtgebiet insgesamt 54 sogenannte „Dogstations“ und 18 Beutelspender aufgestellt. Hier können Hundebesitzer*innen kostenlos Hundetüten entnehmen und gleichzeitig auch die vollen Tüten in die integrierten Abfallbehälter entsorgen. Mit den „Dogstations" hat die Stadt Borken grundsätzlich gute Erfahrungen gemacht.
Die aktuelle Liste der „Dogstations" in den einzelnen Ortsteilen ist auf der Internetseite der Stadt Borken unter www.borken.de veröffentlicht. Einfach in die Suche "Dogstation" eingeben und die entsprechende Seite wird automatisch angegeben.
Link:
https://www.borken.de/de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/show/dogstations.html
Viel zu oft bleibt der Hundekot einfach liegen! Es häufen sich in letzter Zeit Beschwerden über vereinzelte Hundebesitzer*innen, die an den "Dogstations" vorbeigingen und die Hunde auf Gehwegen und Grünanlagen abkoten lassen. Weiterhin gehen Beschwerden über freilaufende Hunde ein.
Dabei lassen sich die „Tretminen“, relativ einfach vermeiden - durch aufmerksame Hundebesitzer*innen, denen die "Dogstations" und auch viele öffentliche Papierkörbe zur Entsorgung der "Tretminen" zur Verfügung stehen. Mit den Hundetüten könnten die Besitzer*innen die Hinterlassenschaften ihres Hundes auch hygienisch einwandfrei entsorgen.
Die Stadt Borken appelliert weiterhin an die Vernunft der Hundebesitzer*innen und verweist auf die entsprechenden Pflichten. Die geltenden Regeln sind einfach und leicht zu merken:
- Straße, Gehwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Wege in Park- und Grünanlagen dürfen nicht mit Hundekot verunreinigt werden.
- Notfalls muss der Kot dann von der Person, die mit dem Hund unterwegs ist, sofort beseitigt werden.
- Ebenso sollte darauf geachtet werden, die Tiere anzuleinen. Schutzbehauptungen wie „Der Hund macht gar nichts.“ und „Mein Hund beißt nicht.“ entbinden nicht von der vorgeschriebenen Anleinpflicht.
Die Pflicht zur Beseitigung der Verunreinigungen und der Leinenzwang „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. Danach kann bei einer Verunreinigung ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro (bei Verunreinigungen auf Spiel- und Bolzplätzen 300 Euro) und bei einem Verstoß gegen die Anleinpflicht ein Bußgeld im Rahmen von 60 Euro bis 500 Euro verhängt werden.
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