Presseinformation

Nr. 41 Steinfurt, 11. Februar 2020


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Schonzeit für Gehölze beginnt am 1. März
Kein Rückschnitt mehr – Schutz und Nahrung für zahlreiche Tiere

Kreis Steinfurt. Der Frühling naht. Unsere heimischen Vögel brüten bald wieder in Bäumen und Büschen. Insekten umschwirren die ersten Blüten, zahlreiche Tiere verstecken sich im frischen Grün. Deshalb beginnt nun auch die Schonzeit für Gehölze zum Schutz ihrer zahlreichen Bewohner: Zwischen dem 1. März und 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und lebende Zäune sowie Bäume entlang von Straßen oder in der freien Landschaft nicht mehr zurückgeschnitten, „auf den Stock“ gesetzt oder gerodet werden. Darauf weist das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt jetzt hin.

 

Diese Schonzeit gilt ebenfalls für Röhrichte und Schilfbestände. Auch der beliebte Strauß aus Weidenzweigen unterliegt dieser Regelung, da die Weidenkätzchen eine lebenswichtige erste Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge sind.

 

Bäume in Privatgärten dürfen nur gefällt oder stark beschnitten werden, wenn dadurch keine Tiere zu Schaden kommen. Höhlenbäume, die regelmäßig durch Vögel oder Fledermäuse zur Brut oder als Schlafstätte genutzt werden, sind sogar ganzjährig geschützt. Zudem sind bei einigen Städten und Gemeinden bestehende Baumschutzsatzungen zu beachten. Regelmäßig geschnittene Hecken, wie Buchenhecken, dürfen auch während der Schonzeit durch vorsichtige Pflegeschnitte in Form gehalten werden. Hierbei muss jedoch Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden.

 

Fragen zum Gehölzrückschnitt beantwortet Benedikt Brink im Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt, Telefon 02551/ 69-1421.

 





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