Meldungsdatum: 11.02.2020

Bescheide über Grundbesitzabgaben verschickt

Widerspruchsfrist endet am 13. März 2020

Die Stadtverwaltung hat die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2020 zugestellt. Das teilt der städtische Fachbereich für Finanzen mit.

Steuerpflichtige, denen kein Bescheid zugestellt wurde, sollten sich mit dem Geschäftsbereich Forderungsmanagement unter Tel. 02871 953-288 in Verbindung setzen. Widersprüche können nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides eingelegt werden. Die Rechtsmittelfrist für die zuletzt versandten Bescheide endet am 13. März 2020.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


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Grundbesitzabgaben (Symbolbild)