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Münster, 05.03.2020

Stadtviertel vor strukturellen Veränderungen schützen
Soziale Erhaltungssatzung soll Luxusmodernisierungen in Teilen des Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertels weitgehend verhindern / Rat entscheidet am 25. März

Münster (SMS) Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hafenviertels, des Hansaviertels und des Herz-Jesu-Viertels sollen vor strukturellen Veränderungen geschützt und Luxusmodernisierungen weitgehend verhindert werden. Um dies zu erreichen, beabsichtigt die Stadt Münster erstmals das Instrument der "sozialen Erhaltungssatzung" (Milieuschutzsatzung) einzusetzen. Den ersten Schritt in diese Richtung unternimmt sie mit dem sogenannten Aufstellungsbeschluss, der für Teile des Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertels gelten soll.  

Grundlage für den Aufstellungsbeschluss ist neben einem detaillierten kleinräumigen statistischen Monitoring eine im Frühjahr 2019 vom Stadtplanungsamt durchgeführte Befragung aller Haushalte in den Vierteln. Thema waren die Lebensbedingungen vor Ort und die Wohnsituation. Die Ergebnisse zeigen neben einer hohen Wohnzufriedenheit und Verbundenheit der Bewohnerschaft mit ihrem Viertel auch kritische Stimmen zum Verkehr, zur Sauberkeit  und Sicherheit. Die Umfrage liefert auch Anhaltspunkte für Aufwertungsspielräume in Bezug auf die Modernisierung des Wohnungsbestandes. Darüber hinaus wird vereinzelt ein mögliches Verdrängungspotential für einzelne Bewohnergruppen deutlich. Hier setzt die soziale Erhaltungssatzung für einen genau definierten räumlichen Geltungsbereich vorbeugend an.

Am 25. März wird der Rat der Stadt Münster darüber beraten, ob die Erhaltungssatzung auf den Weg gebracht werden soll. Folgt der Rat dem Vorschlag der Verwaltung, kann die Stadt nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt Entscheidungen über die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen von Gebäuden im Geltungsbereich bis zu zwölf Monate zurückstellen und damit vorläufig untersagen. Reine Instandsetzungsmaßnahmen können weiterhin durchgeführt werden. In den zwölf Monaten wird die Verwaltung parallel weitere Untersuchungen zur Wohnsituation und Wohnbebauung sowie sozialräumliche Analysen durchführen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse entscheidet der Rat nach einem Jahr über die Notwendigkeit der Einführung einer Milieuschutzsatzung. 

Die Ratsvorlage mit den ausführlichen Ergebnissen der Haushaltebefragung plus ergänzender Tabellen sowie den Ergebnissen des kleinräumigen statistischen Monitorings aus 2018 sind unter www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/kommunale-umfragen abrufbar. 



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