Meldungsdatum: 11.03.2020
Am gestrigen Dienstag wurde durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Durchführung von Großveranstaltungen neu geregelt. Demnach sind durch die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern bis auf Weiteres grundsätzlich abzusagen. Alternativ kann - beispielsweise bei sportlichen Großveranstaltungen - eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung geprüft werden.
Selbstverständlich ist auch der Auftritt von Comedian Markus Krebs betroffen, der gestern durch den Veranstalter abgesagt wurde.
Bei Veranstaltungen mit 500 bis 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern wird jeweils – in Absprache mit der Gesundheitsbehörde – rechtzeitig eine individuelle Einschätzung vorgenommen werden. Hierbei ist jeweils zu prüfen, welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Robert-Koch Instituts, zu ergreifen sind.
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