Coronavirus: Umgang mit Veranstaltungen in Herten

12.03.2020 | Herten

Ziel: Ansteckungen reduzieren, Infektionskette verlangsamen

Die Stadt Herten hat aktuell entschieden, städtische Veranstaltungen bis einschließlich 1. Mai nicht durchzuführen. Mit dieser präventiven Maßnahme soll das Ansteckungsrisiko durch den neuartigen Coronavirus COVID-19 möglichst minimiert werden. Das NRW-Gesundheitsministerium hat in dieser Woche per Erlass festgelegt, dass Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden abzusagen sind. Öffentliche Veranstaltungen mit weniger Teilnehmenden müssen von den Kommunen geprüft werden.

„Unser Ziel muss sein, das Ansteckungsrisiko so klein wie möglich zu halten und die Ausbreitung des Virus in unserer Stadt zu verlangsamen“, betont Bürgermeister Fred Toplak. „Am Ende ist natürlich niemand glücklich mit der Situation, wenn Veranstaltungen nicht stattfinden können. Aber wir tragen als Kommune die Verantwortung gleichermaßen für alle Bürgerinnen sowie Bürger und können an dieser Stelle nur um Verständnis bitten“, erklärt Toplak. Ersatztermine für die betroffenen Veranstaltungen werden geprüft und nach Möglichkeit organisiert.

Die Vorgaben der Landesregierungen und die Empfehlungen des Robert Koch Instituts geben zwar einen Rahmen für den Umgang mit Veranstaltungen vor, dennoch gibt es keine klaren Regelungen für den Umgang mit kleinen Veranstaltungen. „Am Ende müssen wir als Stadt einschätzen, ob das Infektionsrisiko bei Veranstaltungen – unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden – besonders hoch ist“, beschreibt Fred Toplak. Toplak weiter: „Dabei sind viele Fragen zu bewerten: Welcher Personenkreis ist zu erwarten, sind zum Beispiel Menschen aus Risikogebieten oder eher ältere Personen anwesend? Gibt es während der Veranstaltung einen engen Kontakt zwischen den Anwesenden? Wie sind die Gegebenheiten der Örtlichkeiten – sind sie ausreichend belüftet und gibt es ausreichende Möglichkeiten, die Hände zu waschen? Es ist quasi unmöglich, alle Faktoren für jede Veranstaltung sicher einzuschätzen, sodass wir uns zu diesem Schritt entschlossen haben.“

Veranstaltungen im Stadtgebiet

Die Stadt hat entschieden, keine städtischen Veranstaltungen bis einschließlich 1. Mai durchzuführen. Darunter fallen alle kostenfreien und kommerziellen Veranstaltungen. Hiervon ausgenommen sind folgende Veranstaltungen, die vorerst weiter stattfinden:

  • Wochenmärkte, da sie der Versorgung der Bürgerschaft dienen
  • Termine bzw. Angebote mit maximal 30 Personen („Klassenstärke“), zum Beispiel Kurse der VHS und der CreativWerkstatt, Trauungen und Ähnliches. Ausgenommen sind hiervon zurzeit Bestattungen. Hierauf haben sich die Bürgermeister der Kreisstädte und der Landrat gemeinsam verständigt.

Für die anstehenden Großveranstaltungen Blumenmarkt und Kunstmarkt ist eine endgültige Entscheidung aus Sicht der Stadtverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht notwendig. Die aktuellen Entwicklungen werden täglich neu bewertet.

Veranstaltungen in städtischen Gebäuden

Veranstaltungen von Externen in städtischen Gebäuden bis einschließlich 1. Mai finden nicht statt, sofern sie mit mehr als 30 Teilnehmenden stattfinden sollen. Die Stadt setzt sich zeitnah mit den betroffenen Veranstaltern in Verbindung.

Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen in Hertener Sportstätten können stattfinden, jedoch wird den Vereinen dringend geraten, dass dies ohne Zuschauerbeteiligung geschieht. Für Sportveranstaltungen auf den Außenanlagen sollten Vereine jeweils eine Risikobewertung durchführen und die Veranstaltung gegebenenfalls unter Auflagen stattfinden lassen. 

Weitere Veranstaltungen im Stadtgebiet

Alle Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die dem Ordnungsamt gemeldet wurden, können nicht stattfinden.

Externen Veranstaltern wird empfohlen zu prüfen, ob Veranstaltungen in Privaträumen abgesagt und verschoben werden können. Im Vorfeld jeder Veranstaltung ist eine individuelle Risikobewertung unerlässlich. Das Robert Koch-Institut hat hierzu einen Kriterienkatalog erstellt: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.html

Gottesdienste und Moscheebesuche sollen derzeit nicht eingeschränkt werden.

Empfehlungen zu Terminen im Rathaus/in öffentlichen Gebäuden

Die Stadt Herten empfiehlt, dass Bürgerinnen und Bürger zurzeit nach Möglichkeit nur dringend notwendige Termine im Rathaus und seinen Nebenstellen wahrnehmen sollten. Auch hier gilt das oberste Ziel, das allgemeine Ansteckungsrisiko zu minimieren. Im Zweifel sollten Termine vorab telefonisch erfragt werden.

Hinweise des Schulministeriums: Ausflüge und Prüfungen

Das Schulministerium hat dringend empfohlen, dass alle ein- und mehrtägigen Schulfahrten ins In- und Ausland bis zu den Osterferien abgesagt werden sollen. Hinsichtlich des anstehenden Prüfungszeitraums sei das Ministerium darüber hinaus auf verschiedene Szenarien vorbereitet, um – abhängig von der weiteren Entwicklung – weitere Abläufe flexibel zu gestalten, sodass alle Schülerinnen und Schüler vorgesehene Prüfungen ablegen können.

Allgemeine Empfehlung zum Besuch von Veranstaltungen

Alle Bürgerinnen und Bürgern müssen eigenverantwortlich entscheiden, ob sie in den nächsten Wochen an stattfindenden Veranstaltungen teilnehmen. Menschen mit Vorerkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem wird davon abgeraten, in nächster Zeit öffentliche Veranstaltungen zu besuchen.

Weiteres Vorgehen

Die Stadt Herten bewertet die Situation täglich neu und entscheidet in regelmäßigen Abständen darüber, welche weiteren Veranstaltungen auf den Prüfstand kommen, abgesagt werden und welche neue Regelungen gegebenenfalls getroffen werden. Über diese und alle weiteren Entwicklungen wird die Stadt kurzfristig erneut informieren.

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Alle Entwicklungen zum Corona-Virus im Kreis Recklinghausen finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung: www.kreis-re.de/corona. Das Info-Telefon der Kreisverwaltung ist unter der Rufnummer 02361 53-2626 montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar sowie am Wochenende von 10 bis 14 Uhr.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 02366 303-378, r.eifert@herten.de



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