Meldungsdatum: 13.03.2020
Ausnahme: Für Abiturientinnen und Abiturienten findet ab dem 15. April 2020 Unterricht statt. Auch an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Unterricht stattfinden.
Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege bleiben ebenfalls bis zum 18. April 2020 geschlossen. Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege (Altenhilfe, stationäre Eingliederungshilfe, stationäre Jugendhilfe), Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Aufgrund der Schulschließungen stehen auch sämtliche Sport-, Turn- und Gymnastikhallen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung. Alle bislang für diesen Zeitraum ausgestellten Überlassungen verlieren daher ihre Gültigkeit.
Pressemitteilung des Kultusministeriums
Auskünfte erteilt die Regionalabteilung Osnabrück der Landesschulbehörde (auch am Wochenende): Telefon 0541 77046-444, service-os@nlschb.niedersachsen.de.
Pressekontakt: Gerhard Meyering | Telefon: 0541 323-4558 | E-Mail: meyering@osnabrueck.de
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