Presseinformation

Nr. 123 Steinfurt, 16. März 2020


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Coronavirus: Auch nichtärztliche medizinische Praxen bleiben geöffnet
Behandlungen ohne ärztliche Überweisung nicht mehr möglich

Kreis Steinfurt. Im Kreis Steinfurt bleiben auch nichtärztliche medizinische Praxen geöffnet. Die Behandlungen sind erlaubt, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wurden. Damit können unter anderem Ergo-, Logo-, Psycho- und Physiotherapeuten und –therapeutinnen unter Anlegung der empfohlenen Hygienemaßnahmen weiterarbeiten, solange für die jeweilige Behandlung eine ärztliche Überweisung vorliegt.

Auch Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen können weiter tätig sein.

 

Voraussetzung für die vorstehende Regelung ist, dass die Behandlungen als Einzelbehandlung stattfinden.