Meldungsdatum: 16.03.2020
Gemäß eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten, auch Freisportanlagen, Bäder, Lehrschwimmbecken und Schulräume mit sofortiger Wirkung untersagt. Das Nutzungsverbot gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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