Gültigkeit von Bewohnerparkberechtigungen, Schwerbehinderten-Parkausweise und Ausnahmegenehmigungen für Soziale Dienste nach der Straßenverkehrs-Ordnung

17. März 2020.

Alle Bewohnerparkberechtigungen, Schwerbehinderten-Parkausweise und Ausnahmegenehmigungen für Soziale Dienste nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. April 2020 abläuft bzw. abgelaufen ist, werden durch diese Verfügung in ihrer Gültigkeit bis zum 31. Mai 2020 verlängert.

Dies bezieht sich ausdrücklich nur auf die vorgenannten Regelungssachverhalte nach der StVO, Handwerkerparkausweise und sonstige Ausnahmegenehmigungen werden davon nicht erfasst.

Aus aktuellem Anlass bietet die Straßenverkehrsbehörde keine öffentlichen Sprechzeiten bis zum 30. April 2020 an. Persönliche Vorsprachen in den o.g. Angelegenheiten sind ab sofort nicht möglich. Neuanträge können nur auf dem Postweg bzw. per E-Mail (mit angefügter pdf-Datei) gestellt werden. Die erforderlichen Formulare sind im Internet unter www.kassel.de (Suchbegriff z.B. Bewohnerparkausweis) bereitgestellt.

Die Straßenverkehrsbehörde stellt bis auf Weiteres eine telefonische Erreichbarkeit (täglich in der Zeit von 9 bis 13 Uhr) unter der Rufnummer 0561 - 7 87 31 04 zur Klärung von Fragen und Anliegen sicher. Im Bedarfsfall können Einzeltermine vereinbart werden.

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Pressekontakt: documenta-Stadt Kassel, Susanne Albert



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