19. März 2020.
Für die Dauer der Schließung von städtischen Kita-Einrichtungen besteht entsprechend der Satzung weiterhin Kostenbeitragspflicht. Das Entrichten von Verpflegungskostenbeiträgen wird für die Dauer der Schließung der Einrichtungen ausgesetzt. Für Kita-Kinder, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, werden die für den Zeitraum der Schließung entfallenen Betreuungsbeiträge auf Antrag erstattet. Anträge können nach Wiedereröffnung der Kitas gestellt werden. Gleiches gilt für den Bereich der Kindertagespflege. Das Amt Kindertagesbetreuung Kassel wird zu gegebener Zeit nochmals darauf hinweisen.
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