Allgemeinverfügung über das Betretungsverbot von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

19.03.2020 | Herten

Coronavirus: Stadt Herten erlässt weitere Allgemeinverfügung

Die Verfügung enthält Regelungen für tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstigen vergleichbaren Angebote), für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismus-Zentren.

Die aktuelle Allgemeinverfügung steht auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de/corona zur Einsicht bereit. Des Weiteren ist die Verfügung am Haupteingang des Rathauses, am Eingang des Glashauses und am Eingang der FBW als Aushang einsehbar. Die Allgemeinverfügung wird im aktuellen Amtsblatt veröffentlich. Dieses kann nicht wie üblich, im Rathaus persönlich abgeholt werden. Bei Bedarf kann das Amtsblatt zugeschickt werden. Dafür reicht eine E-Mail an buergermeisteramt@herten.de. Alle aktuellen Informationen und Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus sind unter www.herten.de/corona zu finden.

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 0 23 66 / 303 357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de



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