Meldungsdatum: 19.03.2020

Landkreis Peine: Befristete Aufenthaltstitel werden bis Ende Juni verlängert

Aufgrund der ausfallenden Termine zur Beantragung und Verlängerung des Aufenthaltsrechts hat die Ausländerbehörde des Landkreises Peine eine Allgemeinverfügung erlassen. Für Aufenthaltstitel von Ausländern mit Hauptwohnsitz im Landkreis Peine, die im Zeitraum vom 17. März bis 30. Juni 2020 ablaufen, wird die sogenannte Fortsetzungsfiktion angeordnet. Die Geltungsdauer von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen sowie Ausreisebescheinigungen, die im Zeitraum vom 17. März bis 29. Juni ablaufen, werden bis zum 30. Juni verlängert. Die Ausreisefrist für Inhaber von Schengen Visa zu Besuchs- und Geschäftszwecken wird ebenfalls bis zum 30. Juni verlängert. Gleiches gilt für Personen, die sich zulässig visafrei zu touristischen Zwecken im Bundesgebiet aufhalten dürfen und bei denen die 90-Tage-Frist im genannten Zeitraum abläuft. Die Allgemeinverfügung ist notwendig, um die Gefahr unverschuldet unerlaubter Aufenthalte von Ausländern im Landkreis Peine zu vermeiden.

Pressekontakt: Fabian Laaß