Weitere Maßnahmen im Kampf gegen den Coronavirus

20.03.2020 | Herten

Trauerfeiern nur noch unter freiem Himmel

Die Maßnahmen gegen den Coronavirus bedeuten teils drastische Einschnitte im Alltag und im öffentlichen Leben. Das betrifft auch Beerdigungen. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind nach der Allgemeinverfügung der Stadt Herten untersagt. Bis auf weiteres sind Trauerfeiern nur im kleinen Kreis und nur unter freien Himmel zugelassen. 

Um die Trauernden und die Mitarbeitenden des Zentralen Betriebshofs Herten (ZBH) zu schützen, finden die Trauerfeiern nur im kleinen Kreis mit engen Angehörigen der verstorbenen Personen statt. Das heißt Ehe- oder Lebenspartner*innen sowie Eltern und Kinder. Zusätzlich wird pro Tag nur eine Erdbestattung an jeweils einem Friedhof durchgeführt, Urnenbestattungen sind von dieser Regelung ausgenommen. 

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de



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