Meldungsdatum: 20.03.2020
Der Landkreis Peine erlässt auf Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums folgende Allgemeinverfügung:
1. Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind ab Sonnabend 21.03.2020 um 18.00 Uhr für den Publikumsverkehr zu schließen.
2. Es gelten folgende Ausnahmen:
a) die in Nr. 1 genannten Betriebe dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen,
b) gleiches gilt für entsprechende gastronomische Lieferdienste.
3. Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig.
4. Aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Bezahlung dringend zu empfehlen.
Diese Verfügung gilt ab sofort bis einschließlich Sonnabend 18.04.2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Pressekontakt: Fabian Laaß
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Landkreis Peine" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.