Baden am Bugasee weiterhin kostenfrei in Eigenverantwortung - Verpflichtung der DLRG zur Wasserrettung entfällt

23. März 2020.

Der Bugasee ist ein natürliches Gewässer, in dem man nach der geltenden Seenordnung auch in Zukunft an den dazu freigegebenen Flächen in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr kostenfrei baden kann. Die über diese Eigenverantwortung hinaus bisher bestehende zusätzliche punktuelle Absicherung durch eine von der DLRG besetzte Wasserrettungsstation entfällt.

 

Darauf einigten sich jetzt die Stadt Kassel und die DLRG, nachdem die DLRG signalisiert hatte, dass es für sie als freiwillige Hilfsorganisation mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum und unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zunehmend schwieriger wird, ausreichend ehrenamtliches Personal zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an ein Badegewässer in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt. Diese Entwicklung der Anforderungen führte jetzt zu einer Neubewertung der Situation durch die Stadt Kassel und die DLRG.

 

Obwohl es auch schon in der Vergangenheit keine rechtliche Verpflichtung der Stadt gab, für eine Badeaufsicht zu sorgen, hatte die DLRG auf der Grundlage eines Vertrages von 1982 zu bestimmten Zeiten wasserrettungsdienstliche Aufgaben übernommen und mit ehrenamtlichen Kräften erfüllt. Da eine geregelte Besetzung nicht mehr sichergestellt werden konnte, haben sich DLRG und die Stadt Kassel zusammengesetzt, um die Frage einer Wasserrettung am Bugasee grundsätzlich zu klären. Eine wichtige Grundlage der Gespräche und der jetzt getroffenen gemeinsamen Entscheidung war ein Gutachten der International Life Saving Federation of Europe (ILSE).

 

Anhand einer exemplarischen Risikobewertung für eine der sechs Badestellen am Bugasee (fünf Badestellen plus FKK-Bereich) haben die Gutachter der ILSE aufgezeigt, welche Ressourcen für eine optionale Wasserrettung künftig zur Verfügung gestellt werden müssten (angenommene Einsatzzeit samstags und sonntags von 12 bis 20 Uhr im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September):

 

 

Aus diesen Feststellungen leiten sich folgende Konsequenzen ab:

 

 

Die Stadt Kassel und die DLRG haben deshalb vereinbart, dass künftig die vertragliche Verpflichtung zur Gewährleistung eines Wasserrettungsdienstes am Bugasee entfällt. Der DLRG steht der Bugasee weiterhin als Übungsgelände zur Verfügung, sie kann auch weiterhin das Gebäude Fuldaaue 11 nutzen. Die Rolle der DLRG als Partner für Veranstaltungen auf dem Wasser (Zissel, Regatten etc.) bleibt grundsätzlich bestehen und ist Voraussetzung für die auch künftige Gewährung eines finanziellen Zuschusses durch die Stadt.

 

Badegenuss im Bugasee ist somit auch künftig kostenfrei rund um die Uhr möglich. In diesem natürlichen Gewässer kann in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr weiterhin gebadet werden. Wie bisher weisen Warnschilder und Schaukästen die Schwimmerinnen und Schwimmer rund um den See auf Gefahren beim Baden im Naturgewässer hin; die dort aufgeführten Verhaltensregeln sind mit der DLRG abgestimmt.

 

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