Meldungsdatum: 23.03.2020
Seit vergangenen Montag (16.03.2020) sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Offene Ganztagsbetreuungsangebote (OGS) sowie die Schulen geschlossen. Durch die Corona-Pandemie erleben die Menschen im Kreis Borken in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen.
Im Kreis Borken haben sich alle Kommunen (die 4 Stadtjugendämter und der Kreis für die übrigen 13 Städte und Gemeinden) deshalb auf eine schnelle und unbürokratische Entlastung der Familien verständigt.
Die aktuelle, für Borken geltende Regelung lautet:
Die Abbuchung der Elternbeiträge für Kita, Tagespflege und OGS wird für den Monat April vorerst gestoppt. Eltern, die bisher per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag den monatlich Elternbeitrag überweisen, können die Zahlung ebenfalls für den April aussetzen. Sollte die Schließungszeit länger andauern, verlängert sich auch die Aussetzung der Beitragszahlung. Dies gilt auch für Eltern, die die zentralen Funktionsbereiche des öffentlichen Lebens sicherstellen und deshalb die Notfallbetreuung nutzen.
"Wir wollen damit in dieser Sache ein schnelles Signal für die Eltern senden, auch wenn eine Reihe von Fragen in der Kürze der Zeit noch nicht geklärt werden können." so Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing. Sie begrüßt, dass es gemeinsam mit dem Kreis Borken und den kreisangehörigen Städten zu einer kreiseinheiltlichen Regelung gekommen ist. Jetzt gelte es, die
Für die Betreuungsangebote in Kitas, Kindertagespflege und OGS vereinnahmt die Stadt Borken pro Monat rund 130.000 Euro.
NRW-Familienminister Joachim Stamp hat bereits erklärt, dass die Landesregierung über die Erstattung von Elternbeiträgen wegen des Betreuungsausfalles nachdenken wolle, jetzt sei aber nicht der Zeitpunkt für diese Diskussion.
Landrat Dr. Kai Zwicker schließt sich dieser Haltung an: „Absolute Priorität haben nun die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Gleichwohl wollen wir den Familien im Kreis Borken schnell helfen und stoppen die Beitragszahlungen erst einmal. Das ist die einhellige Haltung mit allen Kommunen im Kreis. Die Folgefragen müssen wir später mit allen Beteiligten klären.“
Hier geht es um rechtliche, politische und auch technische Fragestellungen.
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