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Hanau, 23. März 2020
„Das war die vollkommen richtige Entscheidung“
Überaus positive Bilanz zum Hamsterkauf-Verbot

„Die Maßnahmen haben gegriffen.“ So lautet die erste Bilanz von Oberbürgermeister Claus Kaminsky zum Verbot der Hamsterkäufe in Hanau. Die Stadt hatte am Sonntag per Allgemeinverfügung geregelt, dass Supermärkte dafür Sorge zu tragen haben, dass die Waren nur noch in haushaltsüblichem Umfang verkauft werden. „Unser Eindruck ist: Die Einzelhändler haben darauf reagiert und sich für die neue Situation aufgestellt“, so Kaminsky. Dabei habe es sich ausgezahlt, dass die Stadt die großen Handelsketten bereits am Sonntag über die geplanten Beschränkungen in Kenntnis gesetzt hat.

Das Ordnungsamt kontrollierte die Einhaltung der Maßnahmen am Montag intensiv. Bis zum frühen Nachmittag wurden rund 80 Geschäfte aufgesucht. Ergebnis: Mehr als die Hälfte hatte sich auf die neuen Regelungen bereits eingestellt und kontrollierte den Zugang sowie das Einkaufsverhalten der Kunden. „Bei den wenigen gab es nur kleinere Beanstandungen, vor allem fehlende Aushänge“, berichtete Thorsten Wünschmann, Leiter der Ordnungsbehörde. Die betroffenen Geschäfte hätten im Laufe des Montags aber weitgehend nachgebessert.

„Dass die Regale an der einen oder anderen Stelle trotzdem leer gewesen sind, ist dem Umstand geschuldet, dass die Supermärkte und Drogerien leichte Lieferprobleme haben. Es dauert ein bisschen, bis die leergehamsterten Regale wieder gefüllt sind“, sagte Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Die großen Ketten hätten aber signalisiert, dass diese Probleme in den nächsten ein bis zwei Tagen behoben seien.

Die Stadt Hanau hat über die Allgemeinverfügung aber nicht nur die Abgabemengen geregelt, sondern im Sinne des Kontaktverbots auch die Zahl der Besucher begrenzt. Die erlaubte Maximalzahl richtet sich nach der Verkaufsfläche. Um eine Überschreitung der Höchstzahl zu vermeiden, regelt die Allgemeinverfügung auch, dass an dem jeweiligen Markt nur so viele Einkaufswagen zur Verfügung stehen dürfen, wie Besucher gleichzeitig im Gebäude sein dürfen. „Das bedeutet aber nicht, dass jeder einen Einkaufswagen mitnehmen muss – selbstverständlich muss der Einkauf auch mit einem Kinderwagen möglich sein“, appellierte Kaminsky an die Händler.

Die Resonanz auf die klare Linie der Stadt, die Kaminsky schon in der vergangenen Woche angekündigt hatte („Hamstern ist asozial“), sei zu 99 Prozent positiv ausgefallen, resümierte der Oberbürgermeister. Zahlreiche Kommunen, unter anderem auch die Stadt Frankfurt, hätten sich in Hanau nach dem Verfahren erkundigt. Zudem fragten zahlreiche Medien aus dem gesamten Bundesgebiet an. „Das zeigt, dass wir die vollkommen richtige Entscheidung getroffen haben“, so Kaminsky. „Das Wichtigste ist für mich aber: Die Kassiererinnen und Kassierer, die in den vergangenen Tagen manches erleiden mussten, sind aus der Schusslinie.“

Auch bei den Hanauerinnen und Hanauern kam die neue Regelung gut an. Auf besorgte Nachfragen, ob das Miteinkaufen für hilfsbedürftige Nachbarn oder Familienmitglieder nun nicht mehr möglich sei, reagierte die Stadt prompt: Beim Bürgerservice kann man sich eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen, telefonisch unter 06181/295-8135 oder 06181/295-640 (montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr) beziehungsweise per E-Mail an buergerservice@hanau.de.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Daniel Freimuth, Krisenstab, Mobil: 06181/67 68 11 01 4

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