Kinderbetreuung nur im Notfall nutzen

24.03.2020 | Herten

Land appelliert an Eltern, die in kritischer Infrastruktur tätig sind

Die Neuregelung bei der Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, so genannte Schlüsselpersonen, hat bei einigen Eltern für Verwirrung gesorgt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat daher einen Elternbrief mit einem Appell und einigen Klarstellungen verschickt.

In dem Elternbrief heißt es unter anderem: „Um für das Gemeinwesen den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlung des RKI – organisiert werden kann.“

Das heißt zwar, dass anders als bisher, es reichen würde, wenn ein Elternteil eine so genannte Schlüsselperson ist. Gleichzeitig verbindet das Land aber damit einen Appell an alle Eltern, aus Infektionsschutzgründen diese Neuregelung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es unbedingt erforderlich ist. „Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll – nach den Empfehlungen des RKI – organisieren können“, so das Familienministerium.

Bürgermeister Fred Toplak betont, dass die Betreuung wirklich nur für die Eltern ist, die keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung mehr haben. „Es gilt nach wie vor als oberstes Gebot, soziale Kontakte zu vermeiden“, so Toplak. Um die Gesundheit der Erzieherinnen und Erzieher sowie die der Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich zu schützen, weißt der Beigeordnete für Bildung und Soziales, Dr. Karsten Schneider, darauf hin, dass Kinder mit Krankheitssymptomen an den Einrichtungen abgewiesen werden.

Weiter heißt es in dem Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die gesamte Bevölkerung ist aufgefordert, Sozialkontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Bitte wirken Sie hieran mit."

Der Elternbrief steht auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de/corona zur Einsicht bereit. Alle aktuellen Informationen und Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus sind ebenfalls unter www.herten.de/corona zu finden. 

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, E-Mail: a.meierhenrich@herten.de



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